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    DGAP-Adhoc  452  0 Kommentare mybet Holding SE: mybet Gruppe schließt Vergleich mit Westlotto über 11,8 Mio. Euro





    DGAP-Ad-hoc: mybet Holding SE / Schlagwort(e): Rechtssache/Vergleich


    mybet Holding SE: mybet Gruppe schließt Vergleich mit Westlotto über 11,8 Mio. Euro


    15.05.2017 / 12:49 CET/CEST


    Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.


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    mybet Holding SE: mybet Gruppe schließt Vergleich mit Westlotto über 11,8 Mio. Euro



    Berlin, 15. Mai 2017. Die SWS Service GmbH (SWS), eine Konzerngesellschaft der mybet Gruppe, hat sich heute mit der Westdeutschen Lotterie GmbH & Co. OHG (Westlotto) auf einen Vergleich geeinigt, um den seit rund zehn Jahren andauernden Kartellschadenersatzprozess zu beenden. Durch den Vergleich erhält die SWS eine Zahlung von 11,8 Mio. Euro von Westlotto. Die Zahlung wird noch innerhalb des 2. Quartals 2017 geleistet und die SWS wird ihre Klage zurücknehmen, um den Rechtsstreit zu beenden.



    Im Verfahren ging es um mögliche Schadenersatzansprüche der SWS aufgrund kartellrechtswidrigen Verhaltens von Westlotto. Zuletzt hatte der Bundesgerichtshof das Verfahren an das Oberlandesgericht Düsseldorf zur Revision zurück verwiesen. Das ursprüngliche Urteil des OLG Düsseldorf hatte der SWS im April 2014 Schadenersatz in Höhe von 11,5 Mio. Euro zuzüglich Zinsen zugesprochen.



    Mit Erhalt der Zahlung wird die von der mybet Gruppe abgeschlossene Zwischenfinanzierung mit Erfolgsbeteiligung zur Rückzahlung fällig. Entsprechend der Vertragsbedingungen muss die mybet Gruppe dem Darlehensgeber den bisher erhaltenen Betrag von 4,0 Mio. Euro aus der zur Verfügung gestellten Kreditlinie zurückzahlen. Als Erfolgsbeteiligung erhält der Darlehensgeber zudem 50 Prozent dieser Summe und vom verbleibenden Restbetrag der Vergleichszahlung werden weitere 15 Prozent an den Darlehensgeber gezahlt. Zusätzlich wird eine Bereitstellungsgebühr für zwischenzeitlich nicht abgerufene Mittel der Kreditlinie von drei Prozent pro Jahr erhoben.

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