DGAP-Adhoc
KION GROUP AG beschließt Erhöhung des Grundkapitals um 8,55 Prozent
DGAP-Ad-hoc: KION GROUP AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
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Schlagwort: Kapitalerhöhung
ISIN: DE000KGX8881
Börsen: Frankfurt; Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange; EUREX
Handelssegment: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange; Terminbörse EUREX
NICHT ZUR VERTEILUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERLEITUNG, MITTELBAR ODER UNMITTELBAR, IN DEN USA, KANADA, AUSTRALIEN ODER JAPAN ODER SONSTIGEN LÄNDERN, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG
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KION GROUP AG beschließt Erhöhung des Grundkapitals um 8,55 Prozent
Wiesbaden - Der Vorstand der KION GROUP AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das bestehende genehmigte Kapital teilweise auszunutzen und das Grundkapital der Gesellschaft unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre um 8,55 Prozent gegen Bareinlagen zu erhöhen. Die Erhöhung des Grundkapitals erfolgt um nominal 9.300.000,00 Euro gegen Ausgabe von 9.300.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft, die ab dem Geschäftsjahr 2017 dividendenberechtigt sein werden. Die Kapitalmaßnahme dient der teilweisen Refinanzierung des Erwerbs der Dematic im Jahr 2016.
Alle neuen Aktien werden mittels einer Privatplatzierung im Wege eines sogenannten "beschleunigten Bookbuilding"-Verfahrens zu einem noch festzulegenden Platzierungspreis institutionellen Investoren angeboten. Der Hauptaktionär der Gesellschaft, Weichai Power, wird zu dem sich im Rahmen des Bookbuilding-Verfahrens ergebenden Preis einen Anteil an den neuen Aktien erwerben, der seiner aktuellen Beteiligungsquote an der Gesellschaft von ca. 43,3 Prozent entspricht. Diese, von Weichai Power zu übernehmenden neuen Aktien werden einer zwölfmonatigen Veräußerungsbeschränkung (Lock-Up) ab Zulassung der restlichen neuen Aktien zum regulierten Markt unterliegen, und die Zulassung der von Weichai Power zu übernehmenden neuen Aktien zum regulierten Markt wird frühestens nach Ablauf dieser Veräußerungsbeschränkung beantragt werden. Die restlichen neuen Aktien sollen prospektfrei zum Börsenhandel zugelassen und zeitnah nach Abschluss des "beschleunigten Bookbuilding"-Verfahrens in die bestehende Notierung im Teilbereich des regulierten Marktes (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen werden. Die Gesellschaft ist eine marktübliche Verpflichtung eingegangen, innerhalb von 90 Tagen nach dem Abschluss der Kapitalmaßnahme keine weitere Kapitalmaßnahme durchzuführen.