EANS-Hauptversammlung
Ottakringer Getränke AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG - Seite 2
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 23. Juni
2017 (24:00 Uhr) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und
Adressen zugehen muss, erforderlich:
(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform
Per Post oder Boten:
Ottakringer Getränke AG
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60
Per E-Mail:
anmeldung.ottakringer@hauptversammlung.at
(als elektronisches Dokument im Format PDF mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur)
Per SWIFT:
GIBAATWGGMS
(Message Type MT598 oder MT599, unbedingt beiStammaktien ISIN AT0000758008, bei
Vorzugsaktien ISIN AT0000758032 im Text angeben)
(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gem
§ 18 Abs 3 genügen lässt
Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 63
Per E-Mail: anmeldung.ottakringer@hauptversammlung.at
(Dabei können die Depotbestätigungen im Format PDF Berücksichtigung finden.)
Die Aktionäre werden gebeten sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden
und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen. Der
Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und
hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
* Angaben über den Aussteller: Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes,
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen Personen
zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls Register
und Nummer unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt
wird,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs sowie die Bezeichnung
der Gattung oder der Wertpapierkennnummer; Stammaktien ISIN AT0000758008,
Vorzugsaktien ISIN AT0000758032,
* Depotnummer andernfalls eine sonstige Bezeichnung,
* Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 18. Juni 2017
(24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher
Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.
Identitätsnachweis
Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden ersucht zur Identifikation bei
der Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten.
§ 18 Abs 3 genügen lässt
Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 63
Per E-Mail: anmeldung.ottakringer@hauptversammlung.at
(Dabei können die Depotbestätigungen im Format PDF Berücksichtigung finden.)
Die Aktionäre werden gebeten sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden
und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen. Der
Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und
hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
* Angaben über den Aussteller: Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes,
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen Personen
zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls Register
und Nummer unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt
wird,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs sowie die Bezeichnung
der Gattung oder der Wertpapierkennnummer; Stammaktien ISIN AT0000758008,
Vorzugsaktien ISIN AT0000758032,
* Depotnummer andernfalls eine sonstige Bezeichnung,
* Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 18. Juni 2017
(24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher
Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.
Identitätsnachweis
Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden ersucht zur Identifikation bei
der Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten.
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