Manz
Option auf Abschluss einer Stimmbindungsvereinbarung!
Liebe Leser,
bei Manz ist eine Frist abgelaufen: Und zwar hat der Großaktionär „Shanghai Electric Germany Holding GmbH“ eine bis zum 24. Mai 2017 laufende Option auf Abschluss einer Stimmbindungsvereinbarung verfallen lassen. Option auf was? Das hat es damit auf sich:
Laut Manz ist besagte chinesische Firma „Shanghai Electric“ bzw. deren deutsche Tochter mit einem Anteil von 19,67% der Manz-Aktien ein sogenannter „Anker-Aktionär“. Laut Angaben des Unternehmens waren die Chinesen im Mai 2016 im Rahmen einer Kapitalerhöhung bei Manz eingestiegen. Damals erhielten sie die Option auf eine Stimmbindungsvereinbarung, die ihnen die Stimmrechte aus den Aktien von Dieter Manz zugerechnet hätte. Dann hätten sie aber, so wie ich es verstehe, auch den Manz-Aktionären ein Pflichtangebot zur Übernahme der Aktien machen müssen.
Manz: Vorerst bleibt die Aktionärsstruktur wie sie war
Das war dem chinesischen „Anker-Aktionär“ wohl zu teuer – oder sind sie skeptisch im Hinblick auf die operative Lage bei Manz? Wer weiß das schon. Dieter Manz jedenfalls zeigt sich optimistisch: Man habe „Shanghai Electric“ als strategischen Partner, gleichzeitig liege der Streubesitz-Anteil bei den Manz-Aktien mit über 50%, was einen liquiden Handel ermögliche. Und das China-Geschäft ist offensichtlich ausbaufähig – erst diesen Monat erhielt Manz von dort einen Auftrag im Volumen „von knapp 20 Mio. Euro“ für Anlagen zur Display-Produktion.
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Ein Beitrag von Peter Niedermeyer.