Hallo, ich würde mal den user joerg35 anmailen: der macht regelmäßig "Stillhalter"geschäfte und ist bestimmt mit der aktuellen "Besteuerungspraxis" vertraut!
Und versteht das jemand? Das würde bedeuten, dass short u. long verrechenbar sind! RECHT UND STEUERN Optionsgeschäfte erfüllen den steuerlichen Tatbestand des § 23 EStG, Urteil vom BFH vom 24.Juni …