Korrekt, von Bank B muss für die Gnstigerprüfung die Steuerbescheinigung vorgeleg werden, diese weit jedoch nur Nullen auf. Da besteht keinerlei rechtliche Möglickeit für das Fnanzamt,die Steuern auf …
Das schon aber er muss sich Verluste nicht bescheinigen lassen und kann diese weiterlaufen lassen.