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    Schlecht für die Aktienkultur  10194  0 Kommentare Was auf Rocket Internet-Aktionäre am Donnerstag zukommt: Aktien einfach behalten?

    Virtuelle Hauptversammlungen sind bei Aktionärsschützern nicht gerade beliebt. „Zu wenig Interaktion, keine Zwischenfragen, das ist nicht wirklich demokratisch“, sagt Michael Kunert von der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) im Gespräch mit wallstreet:online. Das ist vor allem dann ein Nachteil, wenn das Interesse von Aktionären und Börsenbeobachtern groß ist, so wie bei der bevorstehenden Hauptversammlung von Rocket Internet am Donnerstag.

    Die Start-Up-Schmiede und Beteiligungsgesellschaft der Samwer-Brüder hatte Anfang September erklärt, das Unternehmen von der Börse nehmen zu wollen. Anleger sollen ihre Anteile für 18,57 Euro pro Stück zurückgeben können. Deutlich weniger als die 42,50 Euro, die beim Börsengang 2015 gezahlt wurden. Auf der Hauptversammlung soll der Einzug der zurückgekauften Aktien beschlossen werden.

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    „Für das Delisting selbst braucht der Rocket-Vorstand weder einen Beschluss der Hauptversammlung noch die Zustimmung des Aufsichtsrats“, erklärt Kunert, der dafür vor allem die unzureichende Gesetzeslage verantwortlich macht. „Die Anleger werden ausgeplündert, und die Politik interessiert es nicht. Das ist ein völliges politisches Versagen.“

    Der SdK fordert Änderungen bei den Spielregeln für Delistings. „Die Hauptversammlung muss über ein Delisting entscheiden, ebenso der Aufsichtsrat. Und der Preis für den Rückkauf muss durch ein unabhängiges Wertgutachten belegt werden. Dazu gehört auch die Möglichkeit eines Spruchstellenverfahrens zur Überprüfung im Anschluss.“

    Eine Überraschung sei von dem Rocket-Aktionärstreffen nicht zu erwarten, denn die Samwer-Brüder sitzen fest im Sattel. Gemeinsam halten Sie knapp die Hälfte der Anteile und dürfen den restlichen Aktionären ihre Anteile zum Durchschnittspreis der letzten sechs Monate abkaufen. Von ihrem Kurseinbruch durch die Corona-Pandemie hat sich die Rocket-Aktie bislang nicht erholt. „Die Samwers haben die Kursschwäche der letzten Monate ausgenutzt. Schuld an der schlechten Performance der Aktie ist aber vor allem die schlechte Kommunikation des Unternehmens schon seit dem Börsengang.“

    Denn Rocket Internet hat im Laufe der Jahre durchaus einige Erfolgsgeschichten produziert. Ob Zalando, Delivery Hero oder Hello Fresh – viele deutsche Start-Up-Erfolge nahmen bei Rocket ihren Anfang. In den letzten Jahren änderte sich der Fokus von Rocket: Weg von Neugründungen, hin zu einer breit aufgestellten Beteiligungsgesellschaft. „Eine solche Strategieänderung finde ich gar nicht falsch. Im Gegenteil: Sie kann Qualitätsmerkmal sein. Doch man muss den Aktionären auch erklären, was man vorhat. Aber solche Erklärungen kamen nicht. Dann darf man sich nicht beschweren, dass der Aktienkurs sich nicht entwickelt. Anstatt mit einer besseren Kommunikation an der Kursentwicklung zu arbeiten, hat Samwer sich als beleidigte Leberwurst in die Schmollecke zurückgezogen“, sagt Michael Kunert über die magere Performance der Rocket-Aktie", sagt Michael Kunert über die magere Performance der Rocket-Aktie.

    Obwohl am Börsenabschied wohl nicht mehr zu rütteln ist, hat der Aktionärsschützer noch Fragen für die Hauptversammlung. „Es wäre wichtig zu wissen, wie die Entscheidung für das Delisting zustande gekommen ist. War es ein Alleingang des Vorstands? Was hat der Aufsichtsrat dazu entschieden? Denn wenn der Aufsichtsrat wirklich unabhängig vom Vorstand wäre, sollte er zurücktreten.“

    Aktionäre, die nicht zum Niedrigpreis verkaufen wollen, müssen dies übrigens nicht tun, erklärt Kunert. „Die Aktie ist aktuell massiv unterbewertet. Wenn man verhältnismäßig wenige Rocket-Papiere im Depot hat, kann man sie auch erstmal behalten. Es ist nicht ausgeschlossen, dass das Unternehmen in Zukunft nochmal ein etwas höheres Angebot macht. Denn erst, wenn die Mehrheitseigentümer 95 Prozent der Anteile halten, können sie eine Enteignung auf den Weg bringen. Dazu müsste dann ein Bewertungsgutachten angefertigt werden.“

    Autor: Julian Schick, wallstreet:online Zentralredaktion




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    Verfasst vonJulian Schick
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