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    EQS Group AG  309  0 Kommentare Deutsches Hinweisgeberschutzgesetz tritt am 02. Juli 2023 in Kraft - Seite 2

    Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz und dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) schreitet die Regulierung im Compliance-Bereich voran: „Digitale Systeme werden Marktstandard, um die damit einhergehenden Herausforderungen effizient und effektiv zu meistern. Wir unterstützen unsere Kunden hierbei mit unserem EQS Compliance COCKPIT. Die integrierte Plattformlösung deckt nicht nur die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes ab, sondern bietet zusätzlich eine dezidierte LkSG-Lösung, mit der die neuen Sorgfalts- und Transparenzpflichten ebenso digital gemanagt werden können wie die Risiken und Präventionsmaßnahmen“, erklärt Marcus Sultzer, Mitglied des Vorstands der EQS Group AG.

    Unternehmen, Behörden und Kommunen müssen Meldekanäle einrichten

    Durch das Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes besteht für die 17 000 Unternehmen in Deutschland ab 250 Beschäftigten, aber auch für öffentliche Einrichtungen und Gemeinden ab 10 000 Einwohnern nun dringender Handlungsbedarf, einen Meldekanal einzurichten. Als Best Practice haben sich hier digitale Hinweisgebersysteme wie die EQS Integrity Line und das BKMS System etabliert, da nur diese alle Anforderungen an eine sichere und DSGVO-konforme Kommunikation erfüllen. Diese Tools können, wie es der Gesetzgeber vor allem für internationale Konzerne empfiehlt, in mehreren Sprachen aufgesetzt werden. Automatisiert werden auch die vorgeschriebenen Prozesse, wie die verpflichtende Empfangsbestätigung innerhalb von sieben Tagen und die Rückmeldung über potenziell herbeigeführte Maßnahmen an die Hinweisgebenden innerhalb von drei Monaten. Aber auch die Unternehmen in Deutschland ab 50 Beschäftigten haben nur noch bis Ende des Jahres Zeit, um die Anforderungen des Gesetzes zu erfüllen.

     

    Pressekontakt: 

    Christian Doll 

    Director Group Marketing  

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    Christian.doll@eqs.com 

    +49 (0)89 444430-173 



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    Emittent/Herausgeber: EQS Group AG
    Schlagwort(e): Recht

    02.06.2023 CET/CEST Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
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