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    EQS-Adhoc  137  0 Kommentare DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft: Zinssatz und Volumen neue Unternehmensanleihe 2023/2026 - Seite 2

    +++ Ende der Ad-hoc-Mitteilung +++

     

    Wichtige Hinweise

    Diese Mitteilung darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan veröffentlicht, verteilt oder übermittelt werden. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren (die "Wertpapiere") der DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft (die "Gesellschaft") in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlich unzulässig ist, dar. Das öffentliche Angebot von Wertpapieren erfolgt ausschließlich auf der Grundlage eines von der Luxemburger Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) am 6. Juni 2023 gebilligten und an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) notifizierten Wertpapierprospekts (“Prospekt“). Der Prospekt ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.deag.de kostenlos erhältlich.

     

    Die Wertpapiere der Gesellschaft dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur nach vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung (der "Securities Act") verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die Wertpapiere der Gesellschaft sind nicht und werden nichtunter dem Securities Act registriert. Es wird kein öffentliches Angebot der in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden. Die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere dürfen in Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen.

     

    Diese Veröffentlichung darf im Vereinigten Königreich nur an Personen verbreitet werden bzw. richtet sich nur an Personen, die “qualifizierte Anleger” im Sinne von Artikel 2(e) der Prospektverordnung sind, da diese Verordnung aufgrund des European Union (Withdrawal) Act2018 Teil des nationalen Rechts ist, und die außerdem (i) professionelle Anleger im Sinne von Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005, in der jeweils geltenden Fassung (“Verordnung“) sind oder (ii) vermögende Unternehmen im Sinne von Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung sind oder andere Personen, denen die Informationen auf andere Weise rechtmäßig mitgeteilt werden können (alle diese Personen werden zusammen als “ relevante Personen” bezeichnet). Die neuen Wertpapiere stehen nur relevanten Personen zur Verfügung, und jede Aufforderung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung zur Zeichnung, zum Kauf oder zum anderweitigen Erwerb von Wertpapieren wird nur gegenüber relevanten Personen abgegeben. Jede Person, die keine relevante Person ist, darf nicht auf der Grundlage dieser Unterlagen oder ihres Inhalts handeln oder sich darauf verlassen.

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