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    Wohnmobil-Abgasskandal  177  0 Kommentare
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    Achtung: Bald enden die Verjährungsfristen für Ihre Schadensersatzansprüche!

    Im Sommer 2020 wurde der Wohnmobil-Abgasskandal bei Fiat, Alfa Romeo, Jeep und Iveco bekannt. Wer seine Schadensersatzansprüche geltend machen will, muss jetzt aktiv werden: Schon bald enden die Verjährungsfristen!

     

    Unzulässige Abschalteinrichtungen bei Wohnmobilen entdeckt!

    Im Sommer 2020 erreichte der Diesel-Abgasskandal auch die Wohnmobile. Es wurde eine groß angelegte Razzia bei Fiat wegen des Verdachts des Einbaus unzulässiger Abschalteinrichtungen durchgeführt. Es folgten Untersuchungen der Staatsanwaltschaft bei Fahrzeugen der Marken Fiat, Alfa Romeo, Jeep und Iveco.

    Nach Angaben der Ermittler sind etwa 200.000 Fahrzeuge der Baujahre 2014 bis 2019 betroffen - mitunter letztlich auch viele Wohnmobile. Wir empfehlen den betroffenen Fahrzeugbesitzern, Ihre Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Insbesondere Besitzer eines Fiat Ducato haben gute Chancen auf Erfolg. Zahlreiche Gerichte haben den Anspruch bereits bejaht.

     

    Achtung: Verjährungsfrist endet schon bald!

    Wenn auch Sie Ihren Schadensersatzanspruch geltend machen wollen, dann sollten Sie jetzt aktiv werden! Denn die Verjährung des Anspruchs könnte bereits am 31.12.2023 eintreten. Im Abgasskandal gilt die reguläre Verjährungsfrist von drei Jahren. Sie beginnt in dem Zeitpunkt, in dem der Anspruch entstanden ist und der Betroffene Kenntnis davon hätte und endet am Ende des dritten Jahres.

    Fristbeginn könnte hier etwa der Zeitpunkt der Razzia bei Fiat im Sommer 2020 sein, wodurch die Betroffenen jedenfalls durch darauf folgende Berichterstattung Kenntnis von ihrem Anspruch erlangt haben dürften.

     

    Greift womöglich doch ein späterer Beginn der Verjährungsfrist?

    Bislang sind die Gerichte allerdings davon ausgegangen, dass die Kenntnis und damit der Beginn der Verjährungsfrist mit dem Rückruf durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA)  eintritt. Die Berichterstattung bezüglich der Razzia als Fristbeginn anzunehmen wäre dementsprechend eine zu enge Auslegung.

    Für die Annahme eines späteren Zeitpunktes spricht außerdem, dass die betroffenen Wohnmobil-Besitzer 2020 auch noch nicht von einer gesicherten Rechtslage ausgehen konnten.

    Dennoch besteht das Risiko der Verjährung, sodass es in jedem Fall Sinn macht, seine Schadensersatzansprüche frühzeitig geltend zu machen.

     

    Wie hoch ist der Schadensersatzanspruch?

    Noch ein Grund, jetzt aktiv zu werden: Zieht das Gericht eine Nutzungsentschädigung ab, kann die Höhe des Schadensersatzanspruchs durch jeden gefahrenen Kilometer gemindert werden. Dies ist beim sogenannten großen Schadensersatzanspruchs relevant. Hier wird der Kaufvertrag vollständig rückabgewickelt.

    Sollte auch der kleine Schadensersatz möglich sein, können Sie im Gegensatz zur Rückabwicklung des Kaufvertrags Ihr Fahrzeug behalten und einen Anspruch auf Minderung des Kaufpreises geltend machen. Dies kann insbesondere bei Wohnmobilen eine interessante Option sein.

     

    Wir kämpfen für Ihr Recht!

    Wenden Sie sich für weitere Fragen an die Kanzlei Mingers.! Unser Team aus erfahrenen Rechtsanwälten ist auf Fälle des Diesel-Abgasskandals spezialisiert und berät Sie individuell über Ihre Chancen auf Schadensersatzzahlungen. Gerne können Sie auch von der kostenfreien Erstberatung profitieren. Schicken Sie uns dafür einfach eine Mail an office@mingers.law oder rufen Sie uns an. Unsere weiteren Kontaktdaten finden Sie auf unserer Website. Über weitere spannende Rechtsnews halten wir Sie außerdem auf unserem Blog oder unserem YouTube-Channel auf dem Laufenden. Schauen Sie dort doch auch mal vorbei!

     

    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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    Verfasst von Markus Mingers
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