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    Datenleck  841  0 Kommentare
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    Cyberangriff wegen Datenleck bei LinkedIn - 700 Millionen Daten im Umlauf!

    Wegen eines Datenlecks sind hochsensible Daten von 700 Millionen LinkedIn-Nutzern öffentlich zugänglich. Ob auch Sie davon betroffen sind und ob Ihnen Schadensersatz zusteht, das erfahren Sie im Folgenden!

     

    Datenklau - Personenbezogene Daten von LinkedIn-Nutzern offengelegt!

    Aufgrund eines Datenlecks beim Online-Unternehmen LinkedIn sollen etwa 700 Millionen Kunden vom Datenklau betroffen sein. Infolge des Cyberangriffs sind nun Namen, Adressen, Geschlecht, E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Ortungsdaten, Informationen zur beruflichen Laufbahn und weitere Social-Media-Accounts plus Nutzerdaten öffentlich zugänglich.

    Dies ist nicht der erste Hackerangriff auf die Internet-Plattform: im April 2021 erbeuteten Kriminelle ebenfalls hunderte Millionen Daten von LinkedIn-Nutzern und boten diese wenige Monate später im Darknet zum Verkauf an. Diese Handlung stellt einen klaren Verstoß gegen den Datenschutz dar.

    Es wird somit damit gerechnet, dass erneut hochsensible Daten in die Hände von Hackern gelangen.

     

    Aufgepasst: Diese Gefahren drohen den betroffenen Nutzern!

    Die allgemeine Gefahr eines Datenlecks ist immer der Kontrollverlust über die eigenen personenbezogenen Daten. Sind sie einmal offengelegt, haben Kriminelle jederzeit die Möglichkeit, sie zu nutzen.

    In der Folge droht schon bald die Spam- und Phishing-Gefahr. Es wird verhäuft zu Betrugsversuchen kommen, indem LinkedIn-Nutzer zahlreiche SMS, E-Mails oder Malware erhalten.

    Durch die in letzter Zeit zunehmend vorkommenden Datenlecks bei verschiedene Online-Unternehmen kommt eine weitere Gefahr hinzu: Es steigt das Risiko der Verknüpfung weiterer personenbezogener Daten miteinander. Dadurch können Kriminelle die Identität des Nutzers übernehmen und in seinem Namen Geschäfte abschließen.

     

    Bin ich betroffen? Wann habe ich einen Anspruch auf Schmerzensgeld?

    Als Nutzer haben Sie laut der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ein Recht zu erfahren, ob Sie ebenfalls vom Datenleck betroffen sind. Nach Artikel 12 und 15 DSGVO muss LinkedIn Ihnen innerhalb eines Monats darüber Auskunft erteilen.

    Natürlich können Sie sich auch an uns wenden. Die Kanzlei Mingers. Rechtsanwälte prüft für Sie kostenfrei, ob auch Sie von einem Datenleck betroffen sind - Hier unverbindliche Anfrage stellen!

    Außerdem könnten Sie den Anspruch auf ein angemessenes Schmerzensgeld geltend machen. Dabei ist der Artikel 82 DSGVO heranzuziehen. Nutzern könnte infolge des Datenlecks die Gefahr des Datenklaus und des Identitätsdiebstahls entstanden sein.

    Es zeigen sich erste Erfolge: deutsche Gerichte haben bereits Facebook in erster Instanz zu einer Schmerzensgeldzahlung mit der Begründung verurteilt, dass das Social-Media-Unternehmen die Daten seiner Kunden besser hätte schützen müssen. Hier können Schadensersatzsummen im vierstelligen Bereich ausfallen.

     

    Wie schützen sich Nutzer vor den Gefahren eines Datenlecks?

    Ganz gleich, ob Sie vom Datenleck betroffen sind oder nicht: Sie sollten immer gut auf Ihre personenbezogenen Daten achten. Die häufigen Cyberangriffe auf diverse Online-Unternehmen in der letzten Zeit zeigen, das diese immer Gefahr laufen, geklaut zu werden.

    Um dies zu verhindern, geben wir Ihnen hier drei wichtige Tipps zum Datenschutz mit:

    1. Ändern Sie in regelmäßigen Abständen die Passwörter Ihrer Online-Accounts! Damit schützen Sie insbesondere Ihren Online-Banking- und E-Mail-Account. Wichtig ist, dass es sich um eine strake Passwort-Kombination handelt. Als kleinen Tipp am Rande empfehlen wir Ihnen auch hin und wieder die Rufnummer Ihres Mobiltelefons zu ändern.
    2. Richten Sie mehrere E-Mail-Accounts für verschiedene Zwecke ein und nutzen Sie jeweils andere Passwörter! Nutzen Sie beispielsweise unterschiedliche Konten für soziale Medien, für Einkäufe, für Arbeit und für Familie und Freunde. Dieses System hat den großen Vorteil, dass, falls eines Ihrer Accounts gehackt werden sollte, sich der Schaden in Grenzen hält.
    3. Last but not least: Gehen Sie nicht auf SMS oder E-Mails von Absendern ein, die Ihnen unbekannt sind! Antworten Sie nicht und öffnen Sie auf keinen Fall Links oder Anhänge.

     

    Wir sind für Sie da!

    Wir prüfen kostenfrei, ob auch Sie von einem solchen Datenleck betroffen sind und welche Ansprüche Ihnen jetzt zustehen! Wenden Sie sich bei weiteren Fragen gerne an unsere Experten. Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.

    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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    Verfasst von Markus Mingers
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