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    EQS-News  157  0 Kommentare Meta Wolf AG legt weitere Einzelheiten zur Umsetzung der Bezugsrechtskapitalerhöhung fest - Seite 3

    Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft dar. Ein öffentliches Angebot der Wertpapiere in Deutschland erfolgt ausschließlich auf der Grundlage des von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gebilligten Prospekts. Eine Anlageentscheidung über die angebotenen Wertpapiere sollte nur auf der Grundlage des Prospekts getroffen werden. Der Prospekt wurde auf der Internetseite der Gesellschaft (www.metawolf.com) im Bereich "Investor Relations" kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Der Prospekt wurde von der BaFin gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 („Prospektverordnung“) gebilligt. Die Billigung des Prospekts durch die BaFin sollte jedoch nicht als Befürwortung der angebotenen Wertpapiere verstanden werden. Anleger sollten Wertpapiere ausschließlich auf der Grundlage des Prospekts erwerben und den Prospekt lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um die mit der Entscheidung zur Anlage in die Wertpapiere verbundenen potenziellen Risiken und Chancen vollständig zu verstehen.

    Diese Mitteilung stellt kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar. Die hierin genannten Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung ("Securities Act") oder bei einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Bundesstaates oder einer anderen Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten registriert. Die Wertpapiere dürfen nicht in den Vereinigten Staaten zum Kauf angeboten oder verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert oder von den Registrierungserfordernissen des Securities Act befreit. Die hierin genannten Wertpapiere wurden von der U.S. Securities and Exchange Commission, einer bundesstaatlichen Wertpapieraufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten oder einer anderen US-amerikanischen Aufsichtsbehörde weder genehmigt, noch abgelehnt oder empfohlen, noch hat eine der vorgenannten Behörden die Vorzüge des Angebots der hierin genannten Wertpapiere beurteilt oder befürwortet. Ein öffentliches Angebot dieser Wertpapiere in den Vereinigten Staaten findet nicht statt.

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    EQS-News Meta Wolf AG legt weitere Einzelheiten zur Umsetzung der Bezugsrechtskapitalerhöhung fest - Seite 3 EQS-News: Meta Wolf AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung Meta Wolf AG legt weitere Einzelheiten zur Umsetzung der Bezugsrechtskapitalerhöhung fest 20.10.2023 / 16:09 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber …

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