Traumhaus AG: Einleitung einer Insolvenz in Eigenverwaltung
Der Vorstand der Traumhaus hat eine Insolvenz in Eigenverwaltung beantragt. Nach Angaben der Gesellschaft wurde sich nach umfassender Prüfung aller möglichen Optionen für diese Alternative entschieden.
Der Vorstand der Traumhaus hat eine Insolvenz in Eigenverwaltung beantragt. Nach Angaben der Gesellschaft wurde sich nach umfassender Prüfung aller möglichen Optionen für diese Alternative entschieden. Ausschlaggebend waren vorerst gescheiterte Gespräche über weitere Finanzierungen. Nun führt auch bei der Traumhaus die gesamtwirtschaftliche Lage dazu, dass insbesondere durch das Zinsumfeld eine Refinanzierung erschwert wird. Traumhaus steht nach eigenen Angaben in weiteren Gesprächen mit strategischen Investoren und den bestehenden, wesentlichen finanzierenden Banken. Jedoch hält die Flaute in der Bauindustrie weiter an, was nun auch die Traumhaus nicht mehr verkraftet. Aktuell ist eine seriöse Einschätzung der Lage und des Verfahrensausgangs nicht möglich, weshalb AlsterResearchs Analysten das Rating sowie das Kursziel für die Traumhaus bis auf weiteres aussetzen.
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Die Traumhaus Aktie wird zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Nachricht mit einem Minus von -44,80 % und einem Kurs von 0,276EUR auf Tradegate (01. Dezember 2023, 12:01 Uhr) gehandelt.