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    EQS-News  213  0 Kommentare aifinyo AG stellt von Inhaber- auf Namensaktien um: Handel der Namensaktien mit der neuen ISIN DE000A3EX2X7 soll morgen beginnen

    Für Sie zusammengefasst
    • aifinyo AG stellt von Inhaber- auf Namensaktien um
    • Handel der Namensaktien mit neuer ISIN DE000A3EX2X7 beginnt morgen
    • Umstellung ermöglicht effektivere Kommunikation mit Aktionären

    EQS-News: aifinyo AG / Schlagwort(e): Sonstiges
    aifinyo AG stellt von Inhaber- auf Namensaktien um: Handel der Namensaktien mit der neuen ISIN DE000A3EX2X7 soll morgen beginnen

    10.01.2024 / 17:50 CET/CEST
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    aifinyo AG stellt von Inhaber- auf Namensaktien um: Handel der Namensaktien mit der neuen ISIN DE000A3EX2X7 soll morgen beginnen

    Berlin, 10. Januar 2024 – Die aifinyo AG setzt die von der ordentlichen Hauptversammlung am 17. Juli 2023 beschlossene Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien um. Am heutigen 10. Januar 2024 (Record date) sollen die Inhaberaktien mit der alten ISIN DE000A2G8XP9 letztmalig gehandelt werden können. Am 11. Januar 2024 (Zahlbarkeitstag) soll dann der Handel der Namensaktien mit der neuen ISIN DE000A3EX2X7 beginnen. Dazu werden die bei Kreditinstituten depotverwahrten Bestände an auf den Inhaber lautenden Stückaktien der aifinyo AG jeweils im Verhältnis von 1:1 automatisch in auf den Namen lautende Stückaktien des B2B-Fintechs umgestellt.

    Die von der Hauptversammlung beschlossene Satzungsänderung wurde am 28.07.2023 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Berlin Charlottenburg eingetragen. Das Grundkapital der aifinyo AG in Höhe von EUR 4.048.670 ist damit in 4.048.670 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 eingeteilt. Von der Umstellung der Aktiengattung in Verbindung mit einem elektronischen Aktienregister erwartet die Gesellschaft eine effektivere und zielgerichtetere Kommunikation mit ihren Aktionär:innen.

    Die Umstellung auf Namensaktien setzt die Führung eines Aktienregisters voraus, in das die Aktionäre eingetragen werden. Bei natürlichen Personen werden Name und Vorname sowie die Wohnanschrift, Geburtsdatum, eine elektronische Adresse sowie Stückzahl der gehaltenen Aktien aufgenommen. Bei juristischen Personen werden Firma und Sitz, die Geschäftsanschrift und Stückzahl der gehaltenen Aktien in das Aktienregister eingetragen. Gegenüber der Gesellschaft gilt nur derjenige als Aktionär und ist zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, der als Aktionär im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen ist.             

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