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    EQS-News  201  0 Kommentare InVision AG veröffentlicht gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat zum Delisting-Erwerbsangebot der Acme 42 GmbH - Seite 2



    Einblick in die laufende Geschäftstätigkeit der InVision AG künftig nur noch in geringem Umfang

    Für die InVision AG entfallen nach erfolgtem Delisting zahlreiche Transparenzpflichten. Die Gesellschaft wird von größenabhängigen Erleichterungen umfänglich Gebrauch machen und die Offenlegung von Informationen auf das gesetzliche Minimum reduzieren. Als nicht-börsennotierte Gesellschaft wird InVision folglich in Zukunft keinen Konzernabschluss mehr nach IFRS-Vorgaben, sondern nur noch verkürzte Einzelabschlüsse mit einer Frist von 12 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres veröffentlichen. Die Einzelabschlüsse werden darüber hinaus zukünftig auch nicht mehr das operative Geschäft der InVision AG beinhalten, da dieses künftig in getrennten Tochterunternehmen geführt wird.

    Delisting ist im Interesse des Unternehmens

    In ihrer Stellungnahme erläutern Vorstand und Aufsichtsrat, dass sie die von der Acme 42 GmbH in Erwägung gezogenen Vorteile des Delistings unterstützen. Mit erfolgtem Delisting wird die strategische und unternehmerische Flexibilität der Gesellschaft gefördert und bei strategischen Entscheidungen kann unabhängig von den Erwartungen und Stimmungsschwankungen auf dem Kapitalmarkt ein längerfristiger Ansatz verfolgt werden.   Darüber hinaus werden durch den Entfall zahlreicher Transparenzpflichten sensible Informationen stärker vor einer Kenntnisnahme durch Wettbewerber geschützt. Durch die Reduzierung der Komplexität der Berichterstattung und durch Kosteneinsparungen, wie etwa durch den Wegfall von fortlaufenden Aufwendungen für die Notierung von Wertpapieren, die Erfüllung regulatorischer Anforderungen, die Rechtsberatung durch Kapitalmarktspezialisten, oder die Durchführung von Hauptversammlungen, kann InVision die freigesetzten Ressourcen anderweitig zur Wertsteigerung der Gesellschaft einsetzen. Vorstand und Aufsichtsrat teilen ebenfalls die Auffassung, dass die Gesellschaft vor dem Hintergrund der Beteiligungsstruktur an der Gesellschaft und wegen der Verfügbarkeit alternativer Finanzierungsquellen auf absehbare Zeit nicht auf den Zugang zum Kapitalmarkt angewiesen ist.
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    EQS-News InVision AG veröffentlicht gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat zum Delisting-Erwerbsangebot der Acme 42 GmbH - Seite 2 EQS-News: InVision AG / Schlagwort(e): Stellungnahme/Delisting InVision AG veröffentlicht gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat zum Delisting-Erwerbsangebot der Acme 42 GmbH 24.01.2024 / 14:30 CET/CEST Für den Inhalt …

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