InVision Software AG
eröffnet am 18.06.07 12:55:09 von
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Acme 42 GmbH
Düsseldorf
Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) in Verbindung mit § 39 Absatz 2 Satz 3 Nr. 1 des Börsengesetzes (BörsG)
DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.
Die Acme 42 GmbH („Acme 42“) hat am 18. Januar 2024 die Angebotsunterlage (die „Angebotsunterlage“) für ihr öffentliches Delisting-Erwerbsangebot (das „Delisting-Angebot“) an die Aktionäre der InVision Aktiengesellschaft, Düsseldorf („InVision“), zum Erwerb sämtlicher nicht bereits von der Acme 42 unmittelbar gehaltenen auf den Inhaber lautenden Stückaktien an der InVision (ISIN DE0005859698) (die „InVision-Aktien“) gegen Zahlung einer Gegenleistung von EUR 6,09 je InVision-Aktie veröffentlicht. Die Frist für die Annahme des Delisting-Angebots endete am 16. Februar 2024, 24:00 Uhr (MEZ). Das Delisting-Angebot kann nicht mehr angenommen werden.
1. Bis zum 16. Februar 2024, 24:00 Uhr (MEZ) („Ablauf der Annahmefrist“), ist das Delisting-Angebot für insgesamt 378.962 InVision-Aktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von ca. 16,96 % des zum Ablauf der Annahmefrist bestehenden Grundkapitals und der zum Ablauf der Annahmefrist bestehenden Stimmrechte der InVision.
2. Acme 42 hielt zum Ablauf der Annahmefrist unmittelbar 1.448.286 InVision-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 64,80 % des zum Ablauf der Annahmefrist bestehenden Grundkapitals und der zum Ablauf der Annahmefrist bestehenden Stimmrechte der InVision. Die Stimmrechte aus den von der Acme 42 gehaltenen InVision-Aktien werden Peter Bollenbeck, geschäftsansässig in der Leo-Statz-Str. 27, 40474 Düsseldorf, der eine gemeinsam mit der Bieterin handelnde Person im Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG ist, gemäß § 30 Abs. 1 S. Nr. 1 und S. 3 WpÜG zugerechnet.
3. Darüber hinaus hielten zum Ablauf der Annahmefrist weder Acme 42 noch mit ihr gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Tochterunternehmen InVision-Aktien oder nach §§ 38, 39 des Wertpapierhandelsgesetzes mitzuteilende Stimmrechtsanteile in Bezug auf die InVision. Ihnen wurden zum Ablauf der Annahmefrist auch keine weiteren Stimmrechte aus InVision-Aktien nach § 30 WpÜG zugerechnet.
4. Die Gesamtzahl der InVision-Aktien, für die das Delisting-Angebot bis zum Ablauf der Annahmefrist angenommen worden ist, zuzüglich der Stimmrechte aus InVision-Aktien aus der in Ziffer 2 aufgeführten unmittelbaren Beteiligung der Acme 42 beläuft sich auf 1.827.248 InVision-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 81,76 % des zum Ablauf der Annahmefrist bestehenden Grundkapitals und der zum Ablauf der Annahmefrist bestehenden Stimmrechte der InVision.
Die Gegenleistung für die InVision-Aktien, die in das Delisting-Angebot innerhalb der Annahmefrist eingereicht wurden, wird, wie in Ziffer 12.5 der Angebotsunterlage näher beschrieben, innerhalb der nächsten Tage gutgeschrieben. Die Acme 42 geht davon aus, dass die Gegenleistung voraussichtlich am 28. Februar 2024 gutgeschrieben wird.
Düsseldorf, den 21. Februar 2024
Acme 42 GmbH
Düsseldorf
Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) in Verbindung mit § 39 Absatz 2 Satz 3 Nr. 1 des Börsengesetzes (BörsG)
DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.
Die Acme 42 GmbH („Acme 42“) hat am 18. Januar 2024 die Angebotsunterlage (die „Angebotsunterlage“) für ihr öffentliches Delisting-Erwerbsangebot (das „Delisting-Angebot“) an die Aktionäre der InVision Aktiengesellschaft, Düsseldorf („InVision“), zum Erwerb sämtlicher nicht bereits von der Acme 42 unmittelbar gehaltenen auf den Inhaber lautenden Stückaktien an der InVision (ISIN DE0005859698) (die „InVision-Aktien“) gegen Zahlung einer Gegenleistung von EUR 6,09 je InVision-Aktie veröffentlicht. Die Frist für die Annahme des Delisting-Angebots endete am 16. Februar 2024, 24:00 Uhr (MEZ). Das Delisting-Angebot kann nicht mehr angenommen werden.
1. Bis zum 16. Februar 2024, 24:00 Uhr (MEZ) („Ablauf der Annahmefrist“), ist das Delisting-Angebot für insgesamt 378.962 InVision-Aktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von ca. 16,96 % des zum Ablauf der Annahmefrist bestehenden Grundkapitals und der zum Ablauf der Annahmefrist bestehenden Stimmrechte der InVision.
2. Acme 42 hielt zum Ablauf der Annahmefrist unmittelbar 1.448.286 InVision-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 64,80 % des zum Ablauf der Annahmefrist bestehenden Grundkapitals und der zum Ablauf der Annahmefrist bestehenden Stimmrechte der InVision. Die Stimmrechte aus den von der Acme 42 gehaltenen InVision-Aktien werden Peter Bollenbeck, geschäftsansässig in der Leo-Statz-Str. 27, 40474 Düsseldorf, der eine gemeinsam mit der Bieterin handelnde Person im Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG ist, gemäß § 30 Abs. 1 S. Nr. 1 und S. 3 WpÜG zugerechnet.
3. Darüber hinaus hielten zum Ablauf der Annahmefrist weder Acme 42 noch mit ihr gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Tochterunternehmen InVision-Aktien oder nach §§ 38, 39 des Wertpapierhandelsgesetzes mitzuteilende Stimmrechtsanteile in Bezug auf die InVision. Ihnen wurden zum Ablauf der Annahmefrist auch keine weiteren Stimmrechte aus InVision-Aktien nach § 30 WpÜG zugerechnet.
4. Die Gesamtzahl der InVision-Aktien, für die das Delisting-Angebot bis zum Ablauf der Annahmefrist angenommen worden ist, zuzüglich der Stimmrechte aus InVision-Aktien aus der in Ziffer 2 aufgeführten unmittelbaren Beteiligung der Acme 42 beläuft sich auf 1.827.248 InVision-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 81,76 % des zum Ablauf der Annahmefrist bestehenden Grundkapitals und der zum Ablauf der Annahmefrist bestehenden Stimmrechte der InVision.
Die Gegenleistung für die InVision-Aktien, die in das Delisting-Angebot innerhalb der Annahmefrist eingereicht wurden, wird, wie in Ziffer 12.5 der Angebotsunterlage näher beschrieben, innerhalb der nächsten Tage gutgeschrieben. Die Acme 42 geht davon aus, dass die Gegenleistung voraussichtlich am 28. Februar 2024 gutgeschrieben wird.
Düsseldorf, den 21. Februar 2024
Acme 42 GmbH
Bis zum 15. Februar 2024, 14:00 Uhr (MEZ) („Meldestichtag“), ist das Delisting-Angebot für insgesamt 260.373 InVision-Aktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von ca. 11,65 % des zum Meldestichtag bestehenden Grundkapitals und der zum Meldestichtag bestehenden Stimmrechte der InVision.
Aktueller Wasserstand ÜA
Bis zum 14. Februar 2024, 14:00 Uhr (MEZ) („Meldestichtag“), ist das Delisting-Angebot für insgesamt 93.855 InVision-Aktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von ca. 4,20 % des zum Meldestichtag bestehenden Grundkapitals und der zum Meldestichtag bestehenden Stimmrechte der InVision.Quelle: Bundesanzeiger
Die Angebotsunterlagen kann man hier einsehen:
https://www.acme-42.de/assets/pdf/2024-01-18-acme42-invision…
https://www.acme-42.de/assets/pdf/2024-01-18-acme42-invision…
Veröffentlichung von Unternehmenszahlen
Bei InVision steht morgen der Termin "Veröffentlichung Quartalsmitteilung (Stichtag Q3)" an.57 Nutzer haben InVision im Portfolio und 89 unserer Nutzer haben InVision auf der Watchlist.
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Veröffentlichung von Unternehmenszahlen
Bei InVision steht morgen der Termin "Veröffentlichung Quartalsmitteilung (Stichtag Q3)" an.57 Nutzer haben InVision im Portfolio und 89 unserer Nutzer haben InVision auf der Watchlist.
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Heute die Hauptversammlung in Düsseldorf wer von Euch da und kann berichten ? Danke
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Aus sehr schlecht wurde weniger sehr schlecht, aber immer noch sehr schlecht.
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