skabo schrieb gestern 12:31
habe gemini mal dazu um eine meinung gebeten:
Ja, das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) kann in der Tat dazu führen,
dass Aktionäre von Aktiengesellschaften enteignet werden.
Dies geschieht im Rahmen einer sogenannten "Restrukturierung nach § 11 StaRUG".
Dabei wird das Kapital der Gesellschaft neu geordnet, um das Unternehmen zu sanieren.
Dies kann unter anderem folgende Auswirkungen auf die Aktionäre haben:
Verlust des gesamten Aktienkapitals: Das gesamte Aktienkapital der Gesellschaft kann auf null herabgesetzt werden.
Dies bedeutet, dass die Aktionäre ihr gesamtes in das Unternehmen investiertes Geld verlieren.
Verwässerung der Beteiligung: Das bestehende Aktienkapital kann durch die Ausgabe neuer Aktien an neue Investoren verwässert werden.
Dies bedeutet, dass der prozentuale Anteil der bestehenden Aktionäre an der Gesellschaft verringert wird.
Ausschluss von den Aktionärsrechten: Die Aktionäre können ihre Stimm- und Dividendenrechte verlieren.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Enteignung von Aktionären nur das letzte Mittel ist.
Vor einer Restrukturierung nach § 11 StaRUG müssen alle anderen Sanierungsoptionen ausgeschöpft sein.
Zudem haben die Aktionäre verschiedene Möglichkeiten, sich gegen eine Enteignung zu wehren.
Sie können zum Beispiel ihre Stimmrechte in der Gläubigerversammlung wahrnehmen oder
gegen den Restrukturierungsplan gerichtlich vorgehen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das StaRUG zwar ein wichtiges Instrument zur
Sanierung von Unternehmen ist, es aber auch Risiken für die Aktionäre birgt.
mitdiskutieren »