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     249  0 Kommentare CropEnergies reicht Delisting-Antrag bei Frankfurter Wertpapierbörse ein - Seite 2

     

    Das Delisting-Erwerbsangebot wurde unter alleiniger Geltung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach Maßgabe des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ("WpÜG") und des Börsengesetzes, sowie bestimmter anwendbarer wertpapierrechtlicher Bestimmungen des U.S. Securities Exchange Act veröffentlicht. Die Angebotsunterlage sowie weitere Dokumente hinsichtlich des Delisting-Erwerbsangebots sind bzw. werden auf www.powerofplants-offer.com verfügbar sein. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des Delisting-Erwerbsangebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

     

    Soweit nach anwendbarem Recht zulässig und in Übereinstimmung mit deutscher Marktpraxis können die Südzucker AG, mit ihr verbundene Unternehmen oder für sie tätige Broker außerhalb des Delisting-Erwerbsangebots während oder nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar Aktien der CropEnergies AG erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf Aktien der CropEnergies AG gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen, sofern diese Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen nicht innerhalb der Vereinigten Staaten erfolgen, im Einklang mit den anwendbaren deutschen Rechtsvorschriften, insbesondere dem WpÜG, stehen und der Angebotspreis an einen etwaigen höheren Erwerbspreis angepasst wird, der während dieser Laufzeit außerhalb des Delisting-Erwerbsangebots bezahlt wird. Informationen über entsprechende Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen werden unter Angabe der Anzahl der erworbenen oder der zu erwerbenden CropEnergies-Aktien sowie der gewährten oder vereinbarten Gegenleistung nach Maßgabe der anwendbaren Rechtsvorschriften, insbesondere gemäß § 23 Abs. 2 WpÜG, im Bundesanzeiger und, sofern nach ausländischen Rechtsordnungen erforderlich, in englischer Sprache über ein elektronisches Verbreitungssystem, veröffentlicht. Entsprechende Informationen sind auch in Form einer englischen Übersetzung im Internet unter www.powerofplants-offer.com abrufbar.

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    CropEnergies reicht Delisting-Antrag bei Frankfurter Wertpapierbörse ein - Seite 2 Delisting wird voraussichtlich Ende Februar 2024 wirksam  NICHT ZUR (VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN) VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS EINEM ANDEREN LAND, IN DEM DIES GEGEN DIE GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN DES …