checkAd

     249  0 Kommentare CropEnergies reicht Delisting-Antrag bei Frankfurter Wertpapierbörse ein

    Delisting wird voraussichtlich Ende Februar 2024 wirksam

     

    NICHT ZUR (VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN) VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS EINEM ANDEREN LAND, IN DEM DIES GEGEN DIE GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN DES JEWEILIGEN LANDES VERSTOSSEN WÜRDE

     

    Mannheim, 5. Februar 2024 – Die CropEnergies AG, Mannheim, ("CropEnergies") plant im Zuge des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots der Südzucker AG ("Südzucker") an die Aktionärinnen und Aktionäre von CropEnergies den Rückzug von der Börse. Hierfür hat CropEnergies am 5. Februar 2024 den Widerruf der Zulassung der CropEnergies-Aktien zum Handel im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse beantragt.

     

    CropEnergies-Aktionärinnen und -Aktionäre können das Delisting-Erwerbsangebot der Südzucker zu 11,50 Euro in bar je Aktie noch bis zum 16. Februar 2024 um 24 Uhr (MEZ) annehmen.

     

    Das Delisting-Erwerbsangebot ist an keinerlei Bedingungen geknüpft. Die Beendigung der Notierung der CropEnergies-Aktien am regulierten Markt wird nach Ablauf der Annahmefrist des Delisting-Erwerbsangebots voraussichtlich Ende Februar 2024 wirksam werden. Nach dem Delisting wird der Handel der CropEnergies-Aktie im regulierten Markt beendet, was zu einer sehr eingeschränkten Liquidität und Preisverfügbarkeit von CropEnergies-Aktien führen kann.

     

    Darüber hinaus wird der Vorstand von CropEnergies alle angemessenen Schritte und Maßnahmen ergreifen, um die Einbeziehung der CropEnergies-Aktien in den Handel im Freiverkehr einer Börse oder eines multilateralen Handelssystems (MTF) oder organisierten Handelssystems (OTF) zu beenden, soweit diese Einbeziehung ursprünglich von der CropEnergies veranlasst wurde.

     

    Vorstand und Aufsichtsrat der CropEnergies haben in ihrer am 26. Januar 2024 veröffentlichten gemeinsamen begründeten Stellungnahme allen CropEnergies-Aktionärinnen und -Aktionären empfohlen, das Angebot der Südzucker anzunehmen und ihre Aktien anzudienen.

     

    Weitere Informationen zum Delisting-Erwerbsangebot sind unter www.powerofplants-offer.com und auf der Investor Relations-Webseite des Unternehmens verfügbar.

     

    Wichtige Hinweise

     

    Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der CropEnergies AG noch ein Angebot oder eine Empfehlung zum Kauf von Aktien der Südzucker AG. Die endgültigen Bestimmungen des Delisting-Erwerbsangebots sowie weitere das Delisting-Erwerbsangebot betreffende Regelungen sind in der Angebotsunterlage der Südzucker AG aufgeführt, deren Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestattet wurde. Investoren und Inhabern von Aktien der CropEnergies AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Delisting-Erwerbsangebot stehenden Unterlagen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten.

    Seite 1 von 4


    Diskutieren Sie über die enthaltenen Werte


    IRW Press
    0 Follower
    Autor folgen

    Verfasst von IRW Press
    CropEnergies reicht Delisting-Antrag bei Frankfurter Wertpapierbörse ein Delisting wird voraussichtlich Ende Februar 2024 wirksam  NICHT ZUR (VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN) VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS EINEM ANDEREN LAND, IN DEM DIES GEGEN DIE GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN DES …