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     3429  0 Kommentare Meyer Burger gibt Konditionen der Bezugsrechtsemission von rund CHF 200 Mio. bekannt und ergänzt die Anträge an die ausserordentliche Generalversammlung - Seite 2

    Durchführung der Bezugsrechtsemission

    Berechtigte Aktionäre erhalten voraussichtlich ein Bezugsrecht für jede Namenaktie, die sie am 19. März 2024 (nach Börsenschluss) halten. Vorbehaltlich gewisser gesetzlicher Beschränkungen werden 5 Bezugsrechte zum Bezug von 28 neuen Aktien berechtigen. Die Bezugsfrist beginnt voraussichtlich am 20. März 2024 und endet voraussichtlich am 2. April 2024 um 12:00 Uhr MESZ. Der Bezugsrechtehandel an der SIX Swiss Exchange beginnt voraussichtlich am 20. März 2024 und endet voraussichtlich am 26. März 2024. Bezugsrechte, die während der Bezugsfrist nicht gültig ausgeübt werden, verfallen entschädigungslos. Die Gesellschaft wird den Umfang ausgeübter Bezugsrechte voraussichtlich am oder um den 2. April 2024 nach Handelsschluss bekannt geben.

    Aktien, für die während der Bezugsfrist keine Bezugsrechte ausgeübt wurden, können im Rahmen einer Aktienplatzierung, wie im Prospekt näher erläutert werden wird, mindestens zum Angebotspreis von CHF 0.01 pro Aktie platziert werden. Eine solche Aktienplatzierung kann durch ein öffentliches Angebot in der Schweiz und durch Privatplatzierungen bei Investoren ausserhalb der Schweiz und der USA erfolgen. Die Gesellschaft wird die endgültige Anzahl der im Rahmen der Kapitalerhöhung verkauften Aktien voraussichtlich am oder um den 3. April 2024 vor Handelsbeginn bekannt geben.

    Die Gesellschaft geht davon aus, dass die neuen Aktien gegen Zahlung des Ausgabepreises bzw. des Platzierungspreises am oder um den 5. April 2024 geliefert werden.

    Es wird erwartet, dass die Depotbanken zu Beginn der Bezugsfrist die Bezugsrechte automatisch den Depots der berechtigten Aktionäre gutschreiben. Berechtigte Aktionäre sollten sich bei Fragen zur Ausübung ihrer Bezugsrechte an ihre Depotbanken wenden. Die Aktionäre sollten beachten, dass die Depotbanken eine frühere Frist für die Ausübung der Bezugsrechte als das Ende der offiziellen Bezugsfrist festlegen können.

    Der Verwaltungsrat behält sich eine Anpassung des Zeitplans und eine jederzeitige Beendigung der Bezugsrechtsemission vor.

    Bezugsverpflichtungen des grössten Aktionärs der Gesellschaft und des grössten Kunden in den USA über insgesamt bis zu CHF 67.5 Mio.

    Sentis Capital hat sich verpflichtet, bis zu einem Gesamtbetrag von CHF 50 Mio. alle ihre Bezugsrechte auszuüben, potenziell Bezugsrechte auf dem Markt zu kaufen und, im Sinne eines Backstop, Aktien, in Bezug auf welche keine Bezugsrechte ausgeübt wurden, zu übernehmen. Darüber hinaus hat sich eine Konzerngesellschaft von DESRI verpflichtet, Aktien, in Bezug auf welche keine Bezugsrechte ausgeübt wurden, bis zu einem Gesamtbetrag von USD 20 Mio. (CHF 17.5 Mio.) zu übernehmen. Zusammen decken diese Verpflichtungen etwa 33.5% des angestrebten Bruttoerlöses der Kapitalerhöhung ab. Sentis Capital ist für einen Zeitraum von drei Monaten nach dem ersten Handelstag der neuen Aktien eine Lock-up-Verpflichtung eingegangen, vorbehaltlich von Ausnahmen. DESRI ist für einen Zeitraum von vier Monaten nach dem ersten Handelstag der neuen Aktien eine Lock-up-Verpflichtung eingegangen, vorbehaltlich von Ausnahmen.

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