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     345  0 Kommentare Presseerklärung zum Verfahren Pyrexx GmbH ./. Stiftung Warentest

    Berlin (ots) - Der Berliner Rauchmelder-Hersteller Pyrexx gewinnt mit Schertz
    Bergmann gegen die Stiftung Warentest vor dem Landgericht Frankfurt am Main

    In der Zeitschrift "Test" Ausgabe 1/2021 und parallel hierzu über die
    Internetseiten http://www.test.de hatte die Stiftung Warentest unter der
    Überschrift "Melde gehorsamst" einen Testbericht über Rauchmelder
    veröffentlicht. Insgesamt 17 Rauchmelder wurden getestet, darunter der von der
    Pyrexx GmbH (Berlin) auf den Markt gebrachte Rauchmelder Pyrexx PX-1. Von den
    getesteten Geräten hatten 13 das Testurteil "gut" erhalten, demgegenüber war der
    Pyrexx PX-1 mit der Note "mangelhaft" bewertet worden. Zur Begründung hieß es,
    der Rauchmelder alarmiere zu spät und erkenne einen Brand zu langsam.

    Nach Veröffentlichung des Tests war die Stiftung Warentest aufgefordert worden,
    die Prüfberichte vorzulegen, um die Einhaltung der Prüfbedingungen im Labor nach
    der EU-Norm DIN EN 14604 überprüfen zu können. Dies war von der Stiftung
    Warentest abgelehnt worden, weshalb ein Verfügungsverfahren vor dem Landgericht
    Köln/OLG Köln und anschließend ein Hauptsacheverfahren vor dem Landgericht
    Frankfurt am Main (Az. 2-03 O 430/21) eingeleitet werden musste. Ziel war es
    u.a., der Stiftung Warentest die Weiterverbreitung der negativen Testergebnisse
    und -bewertungen zu untersagen.

    Nachdem das Landgericht Frankfurt am Main darauf hingewiesen hatte, der Klage
    stattgeben zu müssen, falls die Stiftung die Prüfberichte nicht vorlege,
    erklärte diese erstmalig, die Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Nach
    Auswertung der hiermit bekannt gewordenen Daten kam ein vom Gericht bestellter
    Sachverständiger zu dem Ergebnis, dass die von der Norm vorgegebenen
    Prüfbedingungen bei den relevanten Prüfbränden nicht eingehalten worden seien.
    Die betroffenen Prüfbrände hätten wiederholt werden müssen, was nicht geschehen
    sei. Demnach seien diese Prüfbrände gem. DIN EN 14604 als ungültig einzustufen.
    Damit war klar, dass auch die Testnote "mangelhaft" für den Pyrexx PX-1 nicht
    mehr haltbar war.

    Offensichtlich um einem klagestattgebenden Urteil zuvor zu kommen, erklärte die
    Stiftung Warentest nunmehr, die Unterlassungsanträge anzuerkennen, woraufhin das
    Landgericht Frankfurt am Main am 05.03.2024 ein Teil-Anerkenntnisurteil zulasten
    der Stiftung Warentest erlassen hat, mit dem sämtlichen Unterlassungsanträgen
    stattgegeben wurde. Zugleich veröffentlichte die Stiftung Warentest eine
    Pressemitteilung, mit der sie die Nichteinhaltung der Prüfbedingungen einräumte
    und die Note "mangelhaft" für den Pyrexx PX-1 zurücknahm. Gleichzeitig wurde
    angekündigt, zeitnah einen neuen Rauchmeldertest durchführen zu wollen, um so
    u.a. auch den Pyrexx PX-1 neu zu testen. Schließlich entschuldigte sich die
    Stiftung Warentest bei der Pyrexx GmbH öffentlich.

    Das Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt am Main ist noch nicht
    abgeschlossen. Gestritten wird weiterhin über die von der Pyrexx GmbH geltend
    gemachten Schadensersatzansprüche, die von der Stiftung Warentest nicht
    anerkannt wurden.

    Das gegen die Stiftung Wartentest geführte Verfahren zeigt, dass es sich lohnt,
    negative Testergebnisse nicht hinzunehmen und notfalls auch gerichtlich gegen
    die Stiftung vorzugehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Stiftung
    Warentest sich wie im hier streitgegenständlichen Fall weigert, die für die
    Überprüfung der Testergebnisse notwendigen Unterlagen offenzulegen.

    Berlin, den 27. März 2024

    Rechtsanwalt Simon Bergmann

    Kontaktdaten:

    Schertz Bergmann Rechtsanwälte PartG mbB
    Kurfürstendamm 53, 10707 Berlin
    E-Mail: mailto:sb@schertz-bergmann.de
    Tel.: 030/88 00 15-0

    Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/62754/5745296
    OTS: Schertz Bergmann Rechtsanwälte



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