Presseerklärung zum Verfahren Pyrexx GmbH ./. Stiftung Warentest
Berlin (ots) - Der Berliner Rauchmelder-Hersteller Pyrexx gewinnt mit Schertz
Bergmann gegen die Stiftung Warentest vor dem Landgericht Frankfurt am Main
In der Zeitschrift "Test" Ausgabe 1/2021 und parallel hierzu über die
Internetseiten http://www.test.de hatte die Stiftung Warentest unter der
Überschrift "Melde gehorsamst" einen Testbericht über Rauchmelder
veröffentlicht. Insgesamt 17 Rauchmelder wurden getestet, darunter der von der
Pyrexx GmbH (Berlin) auf den Markt gebrachte Rauchmelder Pyrexx PX-1. Von den
getesteten Geräten hatten 13 das Testurteil "gut" erhalten, demgegenüber war der
Pyrexx PX-1 mit der Note "mangelhaft" bewertet worden. Zur Begründung hieß es,
der Rauchmelder alarmiere zu spät und erkenne einen Brand zu langsam.
Bergmann gegen die Stiftung Warentest vor dem Landgericht Frankfurt am Main
In der Zeitschrift "Test" Ausgabe 1/2021 und parallel hierzu über die
Internetseiten http://www.test.de hatte die Stiftung Warentest unter der
Überschrift "Melde gehorsamst" einen Testbericht über Rauchmelder
veröffentlicht. Insgesamt 17 Rauchmelder wurden getestet, darunter der von der
Pyrexx GmbH (Berlin) auf den Markt gebrachte Rauchmelder Pyrexx PX-1. Von den
getesteten Geräten hatten 13 das Testurteil "gut" erhalten, demgegenüber war der
Pyrexx PX-1 mit der Note "mangelhaft" bewertet worden. Zur Begründung hieß es,
der Rauchmelder alarmiere zu spät und erkenne einen Brand zu langsam.
Nach Veröffentlichung des Tests war die Stiftung Warentest aufgefordert worden,
die Prüfberichte vorzulegen, um die Einhaltung der Prüfbedingungen im Labor nach
der EU-Norm DIN EN 14604 überprüfen zu können. Dies war von der Stiftung
Warentest abgelehnt worden, weshalb ein Verfügungsverfahren vor dem Landgericht
Köln/OLG Köln und anschließend ein Hauptsacheverfahren vor dem Landgericht
Frankfurt am Main (Az. 2-03 O 430/21) eingeleitet werden musste. Ziel war es
u.a., der Stiftung Warentest die Weiterverbreitung der negativen Testergebnisse
und -bewertungen zu untersagen.
Nachdem das Landgericht Frankfurt am Main darauf hingewiesen hatte, der Klage
stattgeben zu müssen, falls die Stiftung die Prüfberichte nicht vorlege,
erklärte diese erstmalig, die Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Nach
Auswertung der hiermit bekannt gewordenen Daten kam ein vom Gericht bestellter
Sachverständiger zu dem Ergebnis, dass die von der Norm vorgegebenen
Prüfbedingungen bei den relevanten Prüfbränden nicht eingehalten worden seien.
Die betroffenen Prüfbrände hätten wiederholt werden müssen, was nicht geschehen
sei. Demnach seien diese Prüfbrände gem. DIN EN 14604 als ungültig einzustufen.
Damit war klar, dass auch die Testnote "mangelhaft" für den Pyrexx PX-1 nicht
mehr haltbar war.
Offensichtlich um einem klagestattgebenden Urteil zuvor zu kommen, erklärte die
Stiftung Warentest nunmehr, die Unterlassungsanträge anzuerkennen, woraufhin das
Landgericht Frankfurt am Main am 05.03.2024 ein Teil-Anerkenntnisurteil zulasten
der Stiftung Warentest erlassen hat, mit dem sämtlichen Unterlassungsanträgen
stattgegeben wurde. Zugleich veröffentlichte die Stiftung Warentest eine
Pressemitteilung, mit der sie die Nichteinhaltung der Prüfbedingungen einräumte
und die Note "mangelhaft" für den Pyrexx PX-1 zurücknahm. Gleichzeitig wurde
angekündigt, zeitnah einen neuen Rauchmeldertest durchführen zu wollen, um so
u.a. auch den Pyrexx PX-1 neu zu testen. Schließlich entschuldigte sich die
Stiftung Warentest bei der Pyrexx GmbH öffentlich.
Das Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt am Main ist noch nicht
abgeschlossen. Gestritten wird weiterhin über die von der Pyrexx GmbH geltend
gemachten Schadensersatzansprüche, die von der Stiftung Warentest nicht
anerkannt wurden.
Das gegen die Stiftung Wartentest geführte Verfahren zeigt, dass es sich lohnt,
negative Testergebnisse nicht hinzunehmen und notfalls auch gerichtlich gegen
die Stiftung vorzugehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Stiftung
Warentest sich wie im hier streitgegenständlichen Fall weigert, die für die
Überprüfung der Testergebnisse notwendigen Unterlagen offenzulegen.
Berlin, den 27. März 2024
Rechtsanwalt Simon Bergmann
Kontaktdaten:
Schertz Bergmann Rechtsanwälte PartG mbB
Kurfürstendamm 53, 10707 Berlin
E-Mail: mailto:sb@schertz-bergmann.de
Tel.: 030/88 00 15-0
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/62754/5745296
OTS: Schertz Bergmann Rechtsanwälte
die Prüfberichte vorzulegen, um die Einhaltung der Prüfbedingungen im Labor nach
der EU-Norm DIN EN 14604 überprüfen zu können. Dies war von der Stiftung
Warentest abgelehnt worden, weshalb ein Verfügungsverfahren vor dem Landgericht
Köln/OLG Köln und anschließend ein Hauptsacheverfahren vor dem Landgericht
Frankfurt am Main (Az. 2-03 O 430/21) eingeleitet werden musste. Ziel war es
u.a., der Stiftung Warentest die Weiterverbreitung der negativen Testergebnisse
und -bewertungen zu untersagen.
Nachdem das Landgericht Frankfurt am Main darauf hingewiesen hatte, der Klage
stattgeben zu müssen, falls die Stiftung die Prüfberichte nicht vorlege,
erklärte diese erstmalig, die Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Nach
Auswertung der hiermit bekannt gewordenen Daten kam ein vom Gericht bestellter
Sachverständiger zu dem Ergebnis, dass die von der Norm vorgegebenen
Prüfbedingungen bei den relevanten Prüfbränden nicht eingehalten worden seien.
Die betroffenen Prüfbrände hätten wiederholt werden müssen, was nicht geschehen
sei. Demnach seien diese Prüfbrände gem. DIN EN 14604 als ungültig einzustufen.
Damit war klar, dass auch die Testnote "mangelhaft" für den Pyrexx PX-1 nicht
mehr haltbar war.
Offensichtlich um einem klagestattgebenden Urteil zuvor zu kommen, erklärte die
Stiftung Warentest nunmehr, die Unterlassungsanträge anzuerkennen, woraufhin das
Landgericht Frankfurt am Main am 05.03.2024 ein Teil-Anerkenntnisurteil zulasten
der Stiftung Warentest erlassen hat, mit dem sämtlichen Unterlassungsanträgen
stattgegeben wurde. Zugleich veröffentlichte die Stiftung Warentest eine
Pressemitteilung, mit der sie die Nichteinhaltung der Prüfbedingungen einräumte
und die Note "mangelhaft" für den Pyrexx PX-1 zurücknahm. Gleichzeitig wurde
angekündigt, zeitnah einen neuen Rauchmeldertest durchführen zu wollen, um so
u.a. auch den Pyrexx PX-1 neu zu testen. Schließlich entschuldigte sich die
Stiftung Warentest bei der Pyrexx GmbH öffentlich.
Das Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt am Main ist noch nicht
abgeschlossen. Gestritten wird weiterhin über die von der Pyrexx GmbH geltend
gemachten Schadensersatzansprüche, die von der Stiftung Warentest nicht
anerkannt wurden.
Das gegen die Stiftung Wartentest geführte Verfahren zeigt, dass es sich lohnt,
negative Testergebnisse nicht hinzunehmen und notfalls auch gerichtlich gegen
die Stiftung vorzugehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Stiftung
Warentest sich wie im hier streitgegenständlichen Fall weigert, die für die
Überprüfung der Testergebnisse notwendigen Unterlagen offenzulegen.
Berlin, den 27. März 2024
Rechtsanwalt Simon Bergmann
Kontaktdaten:
Schertz Bergmann Rechtsanwälte PartG mbB
Kurfürstendamm 53, 10707 Berlin
E-Mail: mailto:sb@schertz-bergmann.de
Tel.: 030/88 00 15-0
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/62754/5745296
OTS: Schertz Bergmann Rechtsanwälte