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    Mercedes-Abgasskandal  457  0 Kommentare Verkündet OLG Stuttgart am 28. März 2024 Urteil in Musterfeststellungsklage? / Dr. Stoll & Sauer rechnet mit positivem Ausgang für Verbraucher

    Lahr (ots) - Die juristische Aufarbeitung des Diesel-Abgasskandals der
    Mercedes-Benz-Group AG (https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/musterfest
    stellungsklage-mercedes) steuert auf einen Höhepunkt zu. Am Donnerstag, dem 28.
    März 2024, will das Oberlandesgericht Stuttgart in der Musterfeststellungsklage
    gegen den Autobauer seine Entscheidung verkünden, wie es das Gericht nach der
    zweiten Verhandlung am 21. September 2023 angekündigt hatte. Der Vorsitzende
    Richter des 24. Senats am Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart, Thilo Rebmann, ließ
    bei diesem Termin durch vorläufige Einschätzungen erkennen, dass der Senat
    Hinweise auf unzulässige Abschalteinrichtungen in den streitgegenständlichen
    Fahrzeugen sehe. Sogar vorsätzliches und sittenwidriges Handeln hielt der Senat
    teilweise für möglich. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte den
    Autohersteller im Namen von rund 2.800 Verbrauchern verklagt (Az.: 24 MK 1/21).
    Die Inhaber der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vertreten in dem Verfahren den vzbv in
    einer Spezialgesellschaft - wie bereits 2020 erfolgreich gegen die Volkswagen
    AG, als es zu einem Vergleich in Höhe von 870 Millionen Euro kam.

    BGH-Diesel-Urteil wirkt bei Mercedes-Musterfeststellungsklage

    Die Chancen der Verbraucher auf eine positive Entscheidung in der
    Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz-Group-AG stehen nach Ansicht
    der Diesel-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer sehr gut. Hintergrund ist die neue
    Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesgerichtshofs
    (BGH). Mehr Infos zu den Entwicklungen am EuGH
    (https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/eugh-thermofenster) und BGH
    (https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/bgh-urteil) gibt es auf unseren
    Spezial-Websites. Dr. Stoll & Sauer fasst die Verhandlung am 21. September 2023
    und daraus resultierende Erkenntnisse noch einmal zusammen:

    - Gerade am zweiten Verhandlungstermin hatte der 24. Senat am OLG Stuttgart klar
    gemacht, dass er die neue Rechtsprechung umsetzen werde. "Wir wollen den BGH
    nicht in Frage stellen." Mit diesem Satz gab der Vorsitzende Richter am
    Oberlandesgericht Stuttgart, Thilo Rebmann, die neue Richtung im Verfahren zur
    Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz-Group AG vor. Für Verbraucher
    war das im Grunde eine gute Nachricht, für Mercedes könnte es jetzt teuer
    werden.
    - Der Bundesgerichtshof hatte am 26. Juni 2023 ein neues Kapital im
    Diesel-Abgasskandal der Automobilindustrie aufgeschlagen.
    (https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/bgh-urteil) Die Hürden für
    erfolgreiche Diesel-Klagen senkte der BGH in drei Musterverfahren gegen Audi,
    VW und Mercedes erheblich. Bereits der Nachweis fahrlässigen Handelns genügt
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