Wasserführende Pelletöfen in Bestandsgebäuden werden mit bis zu 70 Prozent staatlich gefördert
Frankfurt am Main (ots) - Zusätzlicher Umweltbonus von 2.500 Euro möglich
Im Zuge des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), umgangssprachlich auch Heizungsgesetz
genannt, steht der Austausch von Öl- und Gasheizungen ganz oben auf der
politischen Agenda. Daher fördert der Staat in diesem Jahr den Umstieg auf
regenerative Energien in besonderem Maße. Nicht nur Photovoltaik und Wärmepumpen
werden gefördert, sondern auch Biomasseheizungen in Bestandsgebäuden. Zu diesen
zählen auch wasserführende Pelletöfen. Auf diesen Sachverhalt macht der HKI
Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. aufmerksam. Berechtigt sind
aktuell alle Personen, die ihr Einfamilienhaus selbst bewohnen.
Förderung auf einen Blick
Im Zuge des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), umgangssprachlich auch Heizungsgesetz
genannt, steht der Austausch von Öl- und Gasheizungen ganz oben auf der
politischen Agenda. Daher fördert der Staat in diesem Jahr den Umstieg auf
regenerative Energien in besonderem Maße. Nicht nur Photovoltaik und Wärmepumpen
werden gefördert, sondern auch Biomasseheizungen in Bestandsgebäuden. Zu diesen
zählen auch wasserführende Pelletöfen. Auf diesen Sachverhalt macht der HKI
Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. aufmerksam. Berechtigt sind
aktuell alle Personen, die ihr Einfamilienhaus selbst bewohnen.
Förderung auf einen Blick
Die Förderung hängt sowohl von der Heizungstechnik als auch vom Einkommen ab und
ist mehrstufig aufgebaut:
Grundförderung
Die Grundförderung beträgt 30 Prozent und wird allen Antragstellern gewährt, die
auf eine klimafreundliche Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer
Energien umsteigen und somit für jeden wasserführenden Pelletofen.
Klimageschwindigkeits-Bonus
Wenn Eigentümer ihre Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung ersetzen
oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung austauschen,
erhalten sie bis Ende 2028 einen zusätzlichen Klimageschwindigkeits-Bonus von 20
Prozent. Um diesen Zuschuss für wasserführende Pelletöfen zu erhalten, müssen
diese allerdings immer mit Solarthermie, Photovoltaik oder einer Wärmepumpe
kombiniert werden.
Bonus für besonders gute wasserführende Pelletöfen
Biomasseheizungen und somit auch wasserführende Pelletöfen können zusätzlich
einen Umweltbonus (den sogenannten Emissionsminderungs-Zuschlag) von 2.500 Euro
erhalten, wenn Sie weniger als 2,5 mg/m3 Staub emittieren. Diese Geräte sind mit
einem Staubabscheider ausgestattet.
Einkommensbonus
Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu
insgesamt 40.000 Euro erhalten einen zusätzlichen Einkommensbonus von 30
Prozent.
Förderantrag stellen
Selbst wer für alle drei Förderungs-Bestandteile qualifiziert ist, kann maximal
70 Prozent der förderfähigen Kosten erstattet bekommen. Unabhängig davon kommt
der Emissions-Bonus hinzu. Da die förderfähigen Kosten auf 30.000 Euro gedeckelt
sind, erhält der Antragsteller im besten Fall 23.500 Euro als Zuschuss von der
KfW.
Der Förderantrag muss, nachdem ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einem
Fachbetrieb geschlossen wurde, online bei der KfW gestellt werden. Zudem muss
der Vertrag eine Klausel einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der
Förderzusage enthalten. Das heißt, die Erteilung des Auftrages ist an die
Förderung geknüpft. Ferner muss das voraussichtliche Datum der Umsetzung
angegeben werden. Wichtig zu wissen: Da kein Rechtsanspruch auf die Förderung
besteht, sollten die Arbeiten des Fachbetriebes erst nach der Genehmigung
erfolgen. Eine vorzeitige Umsetzung erfolgt auf eigenes Risiko.
Weitere umfassende Informationen zur Förderung gibt es auf der Homepage der
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unter http://www.kfw.de . Informationen zu
wasserführende Pelletöfen sind auf der Verbraucherseite des HKI
zusammengestellt: http://www.ratgeber-ofen.de
Pressekontakt:
Kontakt:
HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V.
Thomas Schnabel
Referent Politik und Wirtschaft
Lyoner Str. 9
D-60528 Frankfurt am Main
Tel.: +49 (0)69 25 62 68-105
Fax: +49 (0)69 25 62 68-100
E-Mail: mailto:schnabel@hki-online.de
Pressekontakt:
Dr. Schulz Public Relations GmbH
Dr. Volker Schulz
Berrenrather Str. 190
D-50937 Köln
Tel.: +49 (0)221 42 58 12
Fax: +49 (0)221 42 49 880
E-Mail: mailto:info@dr-schulz-pr.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/60093/5757504
OTS: HKI
ist mehrstufig aufgebaut:
Grundförderung
Die Grundförderung beträgt 30 Prozent und wird allen Antragstellern gewährt, die
auf eine klimafreundliche Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer
Energien umsteigen und somit für jeden wasserführenden Pelletofen.
Klimageschwindigkeits-Bonus
Wenn Eigentümer ihre Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung ersetzen
oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung austauschen,
erhalten sie bis Ende 2028 einen zusätzlichen Klimageschwindigkeits-Bonus von 20
Prozent. Um diesen Zuschuss für wasserführende Pelletöfen zu erhalten, müssen
diese allerdings immer mit Solarthermie, Photovoltaik oder einer Wärmepumpe
kombiniert werden.
Bonus für besonders gute wasserführende Pelletöfen
Biomasseheizungen und somit auch wasserführende Pelletöfen können zusätzlich
einen Umweltbonus (den sogenannten Emissionsminderungs-Zuschlag) von 2.500 Euro
erhalten, wenn Sie weniger als 2,5 mg/m3 Staub emittieren. Diese Geräte sind mit
einem Staubabscheider ausgestattet.
Einkommensbonus
Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu
insgesamt 40.000 Euro erhalten einen zusätzlichen Einkommensbonus von 30
Prozent.
Förderantrag stellen
Selbst wer für alle drei Förderungs-Bestandteile qualifiziert ist, kann maximal
70 Prozent der förderfähigen Kosten erstattet bekommen. Unabhängig davon kommt
der Emissions-Bonus hinzu. Da die förderfähigen Kosten auf 30.000 Euro gedeckelt
sind, erhält der Antragsteller im besten Fall 23.500 Euro als Zuschuss von der
KfW.
Der Förderantrag muss, nachdem ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einem
Fachbetrieb geschlossen wurde, online bei der KfW gestellt werden. Zudem muss
der Vertrag eine Klausel einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der
Förderzusage enthalten. Das heißt, die Erteilung des Auftrages ist an die
Förderung geknüpft. Ferner muss das voraussichtliche Datum der Umsetzung
angegeben werden. Wichtig zu wissen: Da kein Rechtsanspruch auf die Förderung
besteht, sollten die Arbeiten des Fachbetriebes erst nach der Genehmigung
erfolgen. Eine vorzeitige Umsetzung erfolgt auf eigenes Risiko.
Weitere umfassende Informationen zur Förderung gibt es auf der Homepage der
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unter http://www.kfw.de . Informationen zu
wasserführende Pelletöfen sind auf der Verbraucherseite des HKI
zusammengestellt: http://www.ratgeber-ofen.de
Pressekontakt:
Kontakt:
HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V.
Thomas Schnabel
Referent Politik und Wirtschaft
Lyoner Str. 9
D-60528 Frankfurt am Main
Tel.: +49 (0)69 25 62 68-105
Fax: +49 (0)69 25 62 68-100
E-Mail: mailto:schnabel@hki-online.de
Pressekontakt:
Dr. Schulz Public Relations GmbH
Dr. Volker Schulz
Berrenrather Str. 190
D-50937 Köln
Tel.: +49 (0)221 42 58 12
Fax: +49 (0)221 42 49 880
E-Mail: mailto:info@dr-schulz-pr.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/60093/5757504
OTS: HKI
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