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     117  0 Kommentare Wasserführende Pelletöfen in Bestandsgebäuden werden mit bis zu 70 Prozent staatlich gefördert

    Frankfurt am Main (ots) - Zusätzlicher Umweltbonus von 2.500 Euro möglich

    Im Zuge des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), umgangssprachlich auch Heizungsgesetz
    genannt, steht der Austausch von Öl- und Gasheizungen ganz oben auf der
    politischen Agenda. Daher fördert der Staat in diesem Jahr den Umstieg auf
    regenerative Energien in besonderem Maße. Nicht nur Photovoltaik und Wärmepumpen
    werden gefördert, sondern auch Biomasseheizungen in Bestandsgebäuden. Zu diesen
    zählen auch wasserführende Pelletöfen. Auf diesen Sachverhalt macht der HKI
    Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. aufmerksam. Berechtigt sind
    aktuell alle Personen, die ihr Einfamilienhaus selbst bewohnen.

    Förderung auf einen Blick

    Die Förderung hängt sowohl von der Heizungstechnik als auch vom Einkommen ab und
    ist mehrstufig aufgebaut:

    Grundförderung

    Die Grundförderung beträgt 30 Prozent und wird allen Antragstellern gewährt, die
    auf eine klimafreundliche Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer
    Energien umsteigen und somit für jeden wasserführenden Pelletofen.

    Klimageschwindigkeits-Bonus

    Wenn Eigentümer ihre Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung ersetzen
    oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung austauschen,
    erhalten sie bis Ende 2028 einen zusätzlichen Klimageschwindigkeits-Bonus von 20
    Prozent. Um diesen Zuschuss für wasserführende Pelletöfen zu erhalten, müssen
    diese allerdings immer mit Solarthermie, Photovoltaik oder einer Wärmepumpe
    kombiniert werden.

    Bonus für besonders gute wasserführende Pelletöfen

    Biomasseheizungen und somit auch wasserführende Pelletöfen können zusätzlich
    einen Umweltbonus (den sogenannten Emissionsminderungs-Zuschlag) von 2.500 Euro
    erhalten, wenn Sie weniger als 2,5 mg/m3 Staub emittieren. Diese Geräte sind mit
    einem Staubabscheider ausgestattet.

    Einkommensbonus

    Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu
    insgesamt 40.000 Euro erhalten einen zusätzlichen Einkommensbonus von 30
    Prozent.

    Förderantrag stellen

    Selbst wer für alle drei Förderungs-Bestandteile qualifiziert ist, kann maximal
    70 Prozent der förderfähigen Kosten erstattet bekommen. Unabhängig davon kommt
    der Emissions-Bonus hinzu. Da die förderfähigen Kosten auf 30.000 Euro gedeckelt
    sind, erhält der Antragsteller im besten Fall 23.500 Euro als Zuschuss von der
    KfW.

    Der Förderantrag muss, nachdem ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einem
    Fachbetrieb geschlossen wurde, online bei der KfW gestellt werden. Zudem muss
    der Vertrag eine Klausel einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der
    Förderzusage enthalten. Das heißt, die Erteilung des Auftrages ist an die
    Förderung geknüpft. Ferner muss das voraussichtliche Datum der Umsetzung
    angegeben werden. Wichtig zu wissen: Da kein Rechtsanspruch auf die Förderung
    besteht, sollten die Arbeiten des Fachbetriebes erst nach der Genehmigung
    erfolgen. Eine vorzeitige Umsetzung erfolgt auf eigenes Risiko.

    Weitere umfassende Informationen zur Förderung gibt es auf der Homepage der
    Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unter http://www.kfw.de . Informationen zu
    wasserführende Pelletöfen sind auf der Verbraucherseite des HKI
    zusammengestellt: http://www.ratgeber-ofen.de

    Pressekontakt:

    Kontakt:
    HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V.
    Thomas Schnabel
    Referent Politik und Wirtschaft
    Lyoner Str. 9
    D-60528 Frankfurt am Main
    Tel.: +49 (0)69 25 62 68-105
    Fax: +49 (0)69 25 62 68-100
    E-Mail: mailto:schnabel@hki-online.de

    Pressekontakt:
    Dr. Schulz Public Relations GmbH
    Dr. Volker Schulz
    Berrenrather Str. 190
    D-50937 Köln
    Tel.: +49 (0)221 42 58 12
    Fax: +49 (0)221 42 49 880
    E-Mail: mailto:info@dr-schulz-pr.de

    Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/60093/5757504
    OTS: HKI


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