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     193  0 Kommentare United Lithium gibt Abschluss einer Privatplatzierung im Wert von 2 Millionen Dollar bekannt

    Vancouver, British Columbia, 15. April 2024 / IRW-Press / – United Lithium Corp. („United Lithium“ oder das „Unternehmen“) (CSE: ULTH; OTCQX: ULTHF; FWB: 0UL) hat seine zuvor angekündigte Privatplatzierung ohne Brokerbeteiligung (die „Platzierung“) abgeschlossen und 6.666.667 Wertpapiereinheiten (jeweils eine „Einheit“) zum Preis von 0,30 CAD pro Einheit ausgegeben. Der damit erzielte Bruttoerlös beträgt 2.000.000 CAD. Das Unternehmen hat die Absicht, den Nettoerlös aus der Platzierung für die Exploration in den Konzessionsgebieten des Unternehmens sowie für allgemeine Unternehmenszwecke (Working Capital) zu verwenden.

     

    Alle im Rahmen der Platzierung ausgegebenen Wertpapiere sind nach den geltenden Wertpapiergesetzen an eine Veräußerungsbeschränkung gebunden, die bis zum 16. August 2024 gilt. In Verbindung mit der Platzierung wurden keine Finders’ Fees oder anderweitige Provisionen ausbezahlt.

     

    Jede Einheit besteht aus einer Stammaktie (jeweils eine „Aktie“) und einem Aktienkaufwarrant (jeweils ein „Warrant“), welcher den Inhaber zum Erwerb einer zusätzlichen Aktie zum Preis von jeweils 0,40 CAD berechtigt und bis zum 15. April 2027 ausgeübt werden kann.

     

    An der Platzierung beteiligten sich auch Scott Eldridge, der President, Chief Executive Officer und ein Direktor des Unternehmens, mit einem Betrag von 13.500 Dollar sowie Henrik Lundin, ein Direktor des Unternehmens, mit einem Betrag von 16.500 Dollar. Eine solche Beteiligung gilt als „Transaktion mit einer nahestehenden Partei“ („related party transaction“) im Sinne der Vorschrift Multilateral Instrument 61-101 - „Protection of Minority Security Holders in Special Transactions“ („MI 61-101“). Die Ausgabe von Wertpapieren an solche dem Unternehmen nahestehende Parteien ist von der Bewertungsanforderung der Vorschrift MI 61-101 aufgrund der in Abschnitt 5.5(b) enthaltenen Ausnahme befreit, da die Aktien des Unternehmens nicht in einem bestimmten Markt notiert sind. Außerdem gilt eine Befreiung von der Genehmigungsanforderung für Minderheitsaktionäre der Vorschrift MI 61-101 aufgrund der in Abschnitt 5.7(a) der Vorschrift MI 61-101 enthaltenen Ausnahme, nachdem der Marktwert der Gegenleistung für die an die nahestehenden Parteien ausgegebenen Wertpapiere fünfundzwanzig Prozent der Marktkapitalisierung des Unternehmens nicht übersteigt.

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