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    EQS-News  285  0 Kommentare Huber Automotive AG beruft zweite Gläubigerversammlung ein

    Für Sie zusammengefasst
    • Huber Automotive AG beruft zweite Gläubigerversammlung ein
    • Anleihe soll um 3 Jahre verlängert werden, Zinskupon von 6% auf 7,5% erhöht
    • Anleihegläubiger können am 3. Mai 2024 abstimmen, auch per Stimmrechtsvertreter

    EQS-News: Huber Automotive AG / Schlagwort(e): Sonstiges
    Huber Automotive AG beruft zweite Gläubigerversammlung ein

    17.04.2024 / 11:00 CET/CEST
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


    Mühlhausen im Täle, 17. April 2024. Die Huber Automotive AG hat gestern die Einladung zur zweiten Gläubigerversammlung im Bundesanzeiger sowie auf der eigenen Internetseite veröffentlicht. Der Vorstand des Unternehmens schlägt den Anleihegläubigern der 6,00% Inhaberschuldverschreibungen (ISIN: DE000A2TR430) unter anderem vor, die Anleihe um drei Jahre bis zum 16. April 2027 zu verlängern. Die Anleihegläubiger sollen dafür für die nächsten drei Jahre einen erhöhten Zinskupon von 7,5% p.a. erhalten. Für die Beschlussfähigkeit im Rahmen der zweiten Gläubigerversammlung ist gemäß §15 Abs. 3 Satz 3 SchVG ein Quorum von mindestens 25 % der ausstehenden Schuldverschreibungen (d.h. Schuldverschreibungen im Nominalbetrag von mindestens EUR 5.115.000) erforderlich. Der Beschluss gemäß TOP 1 der Einladung zur zweiten Gläubigerversammlung bedarf einer qualifizierten Mehrheit von mindestens 75 Prozent der an der zweiten Gläubigerversammlung teilnehmenden Stimmen.

    Das Unternehmen ruft seine Anleihegläubiger auf, an der Abstimmung im Rahmen der zweiten Gläubigerversammlung am 3. Mai 2024, 14:00 Uhr in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Industrie- und Businesspark 213, 73347 Mühlhausen im Täle teilzunehmen. Der Einlass findet ab 12:30 Uhr statt.

    Zur Teilnahme an der zweiten Gläubigerversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist jeder Anleihegläubiger berechtigt, der sich rechtzeitig vor der zweiten Gläubigerversammlung bis spätestens 30. April 2024 angemeldet hat und seine Berechtigung zur Teilnahme an der Abstimmung spätestens bei Einlass zur zweiten Gläubigerversammlung nachweist. Auch Anleihegläubiger, die bereits an der Abstimmung ohne Versammlung teilgenommen haben, müssen - um ihre Stimmrechte aus der Anleihe in der zweiten Gläubigerversammlung ausüben zu können - einen (neuen) besonderen Nachweis mit einem (neuen) Sperrvermerk einreichen sowie danach an der Gläubigerversammlung teilnehmen oder sich in dieser vertreten lassen und nochmals abstimmen.

    Kann oder will ein Anleihegläubiger nicht persönlich bei der zweiten Gläubigerversammlung am 3. Mai 2024 anwesend sein und besteht für ihn keine Möglichkeit eine Vollmacht an einen Dritten zu erteilen, der ihn bei der zweiten Gläubigerversammlung in Mühlhausen im Täle vertritt, dem bietet die Huber Automotive AG alternativ eine Abstimmungsmöglichkeit über einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter an. Das Unternehmen hat auf seiner Internetseite unter www.huber-automotive.com, Rubrik „Investor Relations“ / Unterpunkt „Anleihe“ die für die Anmeldung, den Nachweis der Teilnahmeberechtigung und ggf. einer Vertretung oder Abstimmung durch einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter erforderlichen Dokumente zugänglich gemacht hat.

     

    Ansprechpartner IR/PR:
    Torsten Biallas
    b-communication
    Tel: +49 172 4229605
    Email: t.biallas@b-communication.de



    17.04.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
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    Sprache: Deutsch
    Unternehmen: Huber Automotive AG
    Industrie- und Businesspark 213
    73347 Mühlhausen im Täle
    Deutschland
    Telefon: 07335/9206-0
    E-Mail: info@huber-group.com
    Internet: www.huber-automotive.com
    ISIN: DE000A2TR430
    WKN: A2TR43
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    EQS News ID: 1882671

     
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