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     137  0 Kommentare Loar gibt Börsengang bekannt

    WHITE PLAINS (NEW YORK) / ACCESSWIRE / 17. April 2024 / Loar Holdings Inc. („Loar“) hat heute bekannt gegeben, dass die Roadshow hinsichtlich des Börsengangs von 11.000.000 Stammaktien des Unternehmens begonnen hat. Darüber hinaus haben die Konsortialbanken voraussichtlich eine 30-tägige Option auf den Erwerb von bis zu 1.650.000 zusätzlichen Stammaktien zum Preis beim Börsengang, abzüglich Zeichnungsabschläge und Provisionen. Der Preis für den Börsengang wird sich voraussichtlich auf 24 bis 26 $ pro Aktie belaufen. Loar hat die Notierung seiner Stammaktien an der New Yorker Börse unter dem Tickersymbol „LOAR“ beantragt.

     

    Loar beabsichtigt, die Nettoeinnahmen aus diesem Angebot für die Rückzahlung von ausstehenden Kreditverbindlichkeiten im Rahmen seines Kreditabkommens sowie zu allgemeinen Unternehmenszwecken, einschließlich Betriebskapital, zu verwenden.

     

    Jefferies und Morgan Stanley fungieren als Konsortialführer für das geplante Angebot und Moelis fungiert als Co-Konsortialführer. Citigroup und RBC fungieren als zusätzliche Konsortialführer.

     

    Das geplante Angebot wird nur mittels eines Prospekts erfolgen. Kopien des vorläufigen Prospekts in Zusammenhang mit dem geplanten Angebot erhalten Sie bei Jefferies LLC, z. H.: Equity Syndicate Prospectus Department, 520 Madison Avenue, New York, NY 10022, telefonisch unter (877) 821-7388 oder per E-Mail unter prospectus_department@jefferies.com; Morgan Stanley & Co. LLC, z. H.: Prospectus Department, 180 Varick Street, 2nd Floor, New York, New York 10014; sowie Moelis & Company LLC, z. H.: Melissa Mariaschin, Managing Director and Head of Distribution, Capital Markets, 399 Park Avenue, 5th Floor, New York, NY 10022.

     

    Eine Registrierungserklärung für diese Wertpapiere wurde bei der Securities and Exchange Commission („SEC“) eingereicht, wurde jedoch noch nicht wirksam. Diese Wertpapiere dürfen möglicherweise nicht verkauft werden und auch Angebote für den Kauf dürfen möglicherweise nicht vor dem Inkrafttreten der Registrierungserklärung angenommen werden. Diese Pressemitteilung stellt kein Angebot für den Kauf oder Verkauf dar. Auch dürfen in Staaten oder Rechtsprechungen, in denen ein solches Angebot oder ein solcher Verkauf rechtswidrig wären, keine Verkäufe stattfinden, bevor eine Registrierung oder Qualifizierung gemäß dem geltenden Wertpapierrecht eines solchen Staates oder einer solchen Rechtsprechung erfolgt ist. Das Angebot unterliegt den üblichen Marktbedingungen und es kann keine Gewährleistung abgegeben werden, ob oder wann das Angebot abgeschlossen werden kann oder wie der tatsächliche Umfang oder die Bedingungen des Angebots sein werden.

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