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coinIX COINVEST SCI1 begibt neue Anlageaktien als Kryptoaktien | AIF-Beteiligung als elektronische Wertpapiere | Kooperation mit NYALA Digital Asset AG und tokenforge GmbH auf POLYGON PoS Netzwerk
- coinIX COINVEST SCI1 begibt neue Anlageaktien als Kryptoaktien
- AIF-Beteiligung als elektronische Wertpapiere
- Kooperation mit NYALA Digital Asset AG und tokenforge GmbH auf POLYGON PoS Netzwerk
EQS-News: coinIX GmbH & Co. KGaA / Schlagwort(e): Produkteinführung Hamburg, den 18.04.2024. Die auf Investments in Kryptowerte und Beteiligungen an Blockchain- Projekten spezialisierte Beteiligungsgesellschaft coinIX startet eine Initiative in Zusammenarbeit mit der NYALA Digital Asset AG und der tokenforge GmbH im Polygon PoS Netzwerk. |
Nachdem die Gesellschaft ihre liquiden Kryptowerte in einen Spezialfonds überführt hat, um hierdurch Co-Investments externer Anleger zu ermöglichen, wurden die neuen Fondsbeteiligungen, die als Anlageaktien einer Investmentaktiengesellschaft ausgestaltet sind, jetzt erstmals als elektronische Wertpapiere begeben. Die Anlageaktien sind damit nicht mehr in einer Urkunde verbrieft und es erfolgt auch keine Hinterlegung einer Globalurkunde – an diese Stelle tritt eine elektronische Registrierung bei einem Kryptoregisterführer, die Anlageaktien können direkt in einer Wallet des Anlegers eingebucht werden.
Die Begebung der elektronischen Wertpapiere und die Emission der Wertpapier-Token erfolgte in Zusammenarbeit mit der NYALA Digital Assets AG, Berlin, als Kryptoregisterführer agiert deren Tochtergesellschaft Smart Registry GmbH. Für die digitale Zeichnung der Anlageaktien wird die tokenforge GmbH aus Berlin verantwortlich sein, die eine regulierungskonforme Zeichnungstrecke und die Integration aller beteiligten regulierten Institute zur Verfügung stellt. Das Kryptowertpapierregister und die Wallets werden auf dem POLYGON PoS Netzwerk geführt.
Der coinIX COINVEST SCI1 Fonds kann bis zu 100% in Kryptowerte investieren und wird ein aktiv gemanagtes und diversifiziertes Portfolio von Kryptowerten verwalten. Dabei soll auch die Möglichkeit genutzt werden, beispielsweise durch Staking der Kryptowerte einen laufenden Ertrag zu erzielen. Anlageaktien dürfen nur von professionellen oder semiprofessionellen Anlegern erworben werden, die Mindestanlagesumme für professionelle Anleger beträgt EUR 50.000.