CSRD und NIS-2
EU-Richtlinien stellen Firmen beim Reisemanagement vor Herausforderungen - Seite 2
CSRD-Berichtspflichten unterstützen, indem sie intelligente digitale Tools zur
Verfügung stellen. Diese ermöglichen es, Buchungsdaten in die Systeme des
Unternehmens zu übertragen."
NIS-2-Richtlinie gilt ab Oktober 2024
Die EU-Richtlinie NIS-2 zielt darauf ab, kritische Infrastrukturen innerhalb der
EU durch ein einheitliches Schutzniveau vor Cyberbedrohungen zu schützen. Bis
zum 17. Oktober 2024 müssen die EU-Staaten die NIS-2-Richtlinie in nationales
Recht umsetzen. Schätzungen zufolge sind in Deutschland zwischen 25.000 und
40.000 Unternehmen von NIS-2 betroffen. Dazu gehören Firmen mit mehr als 50
Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mehr als 10 Millionen Euro. Unabhängig
davon sind Unternehmen betroffen, wenn im Falle eines Ausfalls systemische
Risiken bestehen. Neben der Ausweitung der betroffenen Einrichtungen führt die
NIS-2-Richtlinie auch zu höheren Anforderungen an die Unternehmen. Dazu gehören
mehr Schutzmaßnahmen, die unter anderem Risikoanalysen, Sicherheit in der
Lieferkette oder Multi-Faktor-Authentifizierung umfassen. Hinzu kommen
verschärfte Meldepflichten und eine intensivere Überwachung, voraussichtlich
durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Auch eine
Schulungspflicht für das Management ist vorgesehen.
Ist die Richtlinie in Kraft getreten, müssen Unternehmen darüber hinaus mit
indirekten Auswirkungen auf Geschäftsreisen rechnen und gegebenenfalls ihre
Reiserichtlinien überarbeiten. Das kann notwendig werden, damit auch mobile
Geräte und der Fernzugriff auf Unternehmensnetzwerke den Richtlinien
entsprechen. Dazu gehören Maßnahmen wie die Verschlüsselung von Daten auf
mobilen Geräten und die Nutzung von Virtual Private Networks (VPN) für den
Zugriff auf Unternehmensserver. Aber nicht nur bei der Technik, sondern auch
beim Verhalten der Geschäftsreisenden gibt es Verbesserungspotenzial. Hier
helfen Sicherheitsschulungen dabei, für den sicheren Umgang mit
Unternehmensdaten zu sensibilisieren.
"Geschäftsreisebüros können Unternehmen dabei unterstützen, die Cybersicherheit
auf Geschäftsreisen zu verbessern", sagt Albert. "Etwa indem sie dafür sorgen,
dass im Unternehmen entsprechende Prozesse in Gang gesetzt werden. Außerdem
können sie Reisende darüber informieren, was sie unterwegs in Sachen
Datensicherheit beachten sollten."
Über die Kampagne "Chefsache Business Travel"
Chefsache Business Travel ist eine Initiative von Travel Management Companies im
Deutschen Reiseverband (DRV). Sie will Geschäftsreisen als strategisches
Managementthema verankern und den Nutzen eines professionellen
Geschäftsreisemanagements in Zusammenarbeit mit den Geschäftsreisebüros auf
Entscheiderebene besser bekannt machen. Die DRV-Initiative Chefsache Business
Travel wird von den Travel Management Companies ADAC Reisevertrieb, BCD Travel,
DERPART Travel Service und Lufthansa City Center getragen.
Über den DRV:
Der Deutsche Reiseverband (DRV) repräsentiert die Reisewirtschaft in
Deutschland. Als Spitzenverband bündelt der DRV eine bedeutende
Wirtschaftskraft. Seine Mitglieder stehen für den größten Teil des Umsatzes im
Reiseveranstalter- und Reisemittlermarkt. Die Tourismusbranche bietet rund 3
Millionen Arbeitsplätze. Mehrere Tausend Mitgliedsunternehmen, darunter
zahlreiche touristische Dienstleister, machen den DRV zu einer starken
Gemeinschaft, die die vielfältigen Interessen vereint - nach dem Motto "Die
Reisewirtschaft. Alle Ziele. Eine Stimme."
Pressekontakt:
Kerstin Heinen, Pressesprecherin
Telefon: (030) 2 84 06-15, E-Mail: mailto:presse@drv.de
Für den Inhalt verantwortlich: Torsten Schäfer, Leiter Kommunikation
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/106972/5763669
OTS: DRV Deutscher Reiseverband e.V.
EU durch ein einheitliches Schutzniveau vor Cyberbedrohungen zu schützen. Bis
zum 17. Oktober 2024 müssen die EU-Staaten die NIS-2-Richtlinie in nationales
Recht umsetzen. Schätzungen zufolge sind in Deutschland zwischen 25.000 und
40.000 Unternehmen von NIS-2 betroffen. Dazu gehören Firmen mit mehr als 50
Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mehr als 10 Millionen Euro. Unabhängig
davon sind Unternehmen betroffen, wenn im Falle eines Ausfalls systemische
Risiken bestehen. Neben der Ausweitung der betroffenen Einrichtungen führt die
NIS-2-Richtlinie auch zu höheren Anforderungen an die Unternehmen. Dazu gehören
mehr Schutzmaßnahmen, die unter anderem Risikoanalysen, Sicherheit in der
Lieferkette oder Multi-Faktor-Authentifizierung umfassen. Hinzu kommen
verschärfte Meldepflichten und eine intensivere Überwachung, voraussichtlich
durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Auch eine
Schulungspflicht für das Management ist vorgesehen.
Ist die Richtlinie in Kraft getreten, müssen Unternehmen darüber hinaus mit
indirekten Auswirkungen auf Geschäftsreisen rechnen und gegebenenfalls ihre
Reiserichtlinien überarbeiten. Das kann notwendig werden, damit auch mobile
Geräte und der Fernzugriff auf Unternehmensnetzwerke den Richtlinien
entsprechen. Dazu gehören Maßnahmen wie die Verschlüsselung von Daten auf
mobilen Geräten und die Nutzung von Virtual Private Networks (VPN) für den
Zugriff auf Unternehmensserver. Aber nicht nur bei der Technik, sondern auch
beim Verhalten der Geschäftsreisenden gibt es Verbesserungspotenzial. Hier
helfen Sicherheitsschulungen dabei, für den sicheren Umgang mit
Unternehmensdaten zu sensibilisieren.
"Geschäftsreisebüros können Unternehmen dabei unterstützen, die Cybersicherheit
auf Geschäftsreisen zu verbessern", sagt Albert. "Etwa indem sie dafür sorgen,
dass im Unternehmen entsprechende Prozesse in Gang gesetzt werden. Außerdem
können sie Reisende darüber informieren, was sie unterwegs in Sachen
Datensicherheit beachten sollten."
Über die Kampagne "Chefsache Business Travel"
Chefsache Business Travel ist eine Initiative von Travel Management Companies im
Deutschen Reiseverband (DRV). Sie will Geschäftsreisen als strategisches
Managementthema verankern und den Nutzen eines professionellen
Geschäftsreisemanagements in Zusammenarbeit mit den Geschäftsreisebüros auf
Entscheiderebene besser bekannt machen. Die DRV-Initiative Chefsache Business
Travel wird von den Travel Management Companies ADAC Reisevertrieb, BCD Travel,
DERPART Travel Service und Lufthansa City Center getragen.
Über den DRV:
Der Deutsche Reiseverband (DRV) repräsentiert die Reisewirtschaft in
Deutschland. Als Spitzenverband bündelt der DRV eine bedeutende
Wirtschaftskraft. Seine Mitglieder stehen für den größten Teil des Umsatzes im
Reiseveranstalter- und Reisemittlermarkt. Die Tourismusbranche bietet rund 3
Millionen Arbeitsplätze. Mehrere Tausend Mitgliedsunternehmen, darunter
zahlreiche touristische Dienstleister, machen den DRV zu einer starken
Gemeinschaft, die die vielfältigen Interessen vereint - nach dem Motto "Die
Reisewirtschaft. Alle Ziele. Eine Stimme."
Pressekontakt:
Kerstin Heinen, Pressesprecherin
Telefon: (030) 2 84 06-15, E-Mail: mailto:presse@drv.de
Für den Inhalt verantwortlich: Torsten Schäfer, Leiter Kommunikation
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/106972/5763669
OTS: DRV Deutscher Reiseverband e.V.
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