CSRD und NIS-2
EU-Richtlinien stellen Firmen beim Reisemanagement vor Herausforderungen
Berlin (ots) - Erweiterte Anforderungen wirken sich auf Geschäftsreisen aus
Mit Richtlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und zur Cybersicherheit
will die EU neue Maßstäbe setzen. Diese Regelungen wirken sich auch auf
Geschäftsreisen aus. Um die Vorgaben zu erfüllen, müssen Unternehmen
beispielsweise ihre CO2-Emissionen korrekt erfassen und Schutzmaßnahmen für
mobiles Arbeiten oder den Fernzugriff auf Unternehmensserver ergreifen. Die
Umsetzung der Richtlinien stellt Unternehmen vor einige Herausforderungen,
bietet aber auch Vorteile. Dazu gehören die Verbesserung der Reputation im
Bereich Nachhaltigkeit sowie die Reduzierung von Kosten und Risiken durch
Cyberangriffe.
Die " Corporate Sustainability Reporting Directive (https://www.csr-in-deutschla
nd.de/DE/CSR-Allgemein/CSR-Politik/CSR-in-der-EU/Corporate-Sustainability-Report
ing-Directive/corporate-sustainability-reporting-directive-art.html) " (CSRD)
ist eine von der EU bereits im Jahr 2022 verabschiedete Richtlinie zur
Verbesserung der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie verpflichtet Unternehmen,
standardisierte Informationen über ihre Aktivitäten in den Bereichen Umwelt,
Soziales und Unternehmensführung offenzulegen. Außerdem müssen sie über die
Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft
berichten. Andernfalls drohen Sanktionen, etwa Bußgelder. Die Umsetzung der CSRD
erfolgt stufenweise, beginnend mit Unternehmen ab 500 Mitarbeitenden seit dem 1.
Januar 2024. Ab dem 1. Januar 2025 wird die Regelung auf alle bisher nicht
erfassten Großunternehmen ausgeweitet und ab dem 1. Januar 2026 müssen auch alle
börsennotierten Mittelständler die Anforderungen erfüllen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Berichterstattung nach CSRD sind die
sogenannten Scope 3-Emissionen, zu denen auch die Emissionen aus Geschäftsreisen
oder durch das Pendeln zur Arbeit mit dem Dienstwagen zählen. Viele Unternehmen
stehen vor der Herausforderung, Transparenz darüber zu schaffen und die
tatsächlich zu verantwortenden Emissionen korrekt zu berechnen. Zwar geben viele
Verkehrsunternehmen wie etwa Fluggesellschaften bei der Buchung an, welche
Emissionen pro Passagier entstehen. Eine manuelle Übertragung der CO2-Emissionen
stellt für berichtspflichtige Großunternehmen aufgrund des hohen Aufwands und
der Fehleranfälligkeit aber keine praktikable Lösung dar.
"Die Erfassung aller relevanten Daten einer Geschäftsreise ist eine
Herausforderung für Unternehmen", sagt Alexander Albert, Vorsitzender des
Ausschusses Business Travel im Deutschen Reiseverband (DRV).
"Geschäftsreisebüros können Firmen bei der Erfüllung ihrer
Mit Richtlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und zur Cybersicherheit
will die EU neue Maßstäbe setzen. Diese Regelungen wirken sich auch auf
Geschäftsreisen aus. Um die Vorgaben zu erfüllen, müssen Unternehmen
beispielsweise ihre CO2-Emissionen korrekt erfassen und Schutzmaßnahmen für
mobiles Arbeiten oder den Fernzugriff auf Unternehmensserver ergreifen. Die
Umsetzung der Richtlinien stellt Unternehmen vor einige Herausforderungen,
bietet aber auch Vorteile. Dazu gehören die Verbesserung der Reputation im
Bereich Nachhaltigkeit sowie die Reduzierung von Kosten und Risiken durch
Cyberangriffe.
Die " Corporate Sustainability Reporting Directive (https://www.csr-in-deutschla
nd.de/DE/CSR-Allgemein/CSR-Politik/CSR-in-der-EU/Corporate-Sustainability-Report
ing-Directive/corporate-sustainability-reporting-directive-art.html) " (CSRD)
ist eine von der EU bereits im Jahr 2022 verabschiedete Richtlinie zur
Verbesserung der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie verpflichtet Unternehmen,
standardisierte Informationen über ihre Aktivitäten in den Bereichen Umwelt,
Soziales und Unternehmensführung offenzulegen. Außerdem müssen sie über die
Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft
berichten. Andernfalls drohen Sanktionen, etwa Bußgelder. Die Umsetzung der CSRD
erfolgt stufenweise, beginnend mit Unternehmen ab 500 Mitarbeitenden seit dem 1.
Januar 2024. Ab dem 1. Januar 2025 wird die Regelung auf alle bisher nicht
erfassten Großunternehmen ausgeweitet und ab dem 1. Januar 2026 müssen auch alle
börsennotierten Mittelständler die Anforderungen erfüllen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Berichterstattung nach CSRD sind die
sogenannten Scope 3-Emissionen, zu denen auch die Emissionen aus Geschäftsreisen
oder durch das Pendeln zur Arbeit mit dem Dienstwagen zählen. Viele Unternehmen
stehen vor der Herausforderung, Transparenz darüber zu schaffen und die
tatsächlich zu verantwortenden Emissionen korrekt zu berechnen. Zwar geben viele
Verkehrsunternehmen wie etwa Fluggesellschaften bei der Buchung an, welche
Emissionen pro Passagier entstehen. Eine manuelle Übertragung der CO2-Emissionen
stellt für berichtspflichtige Großunternehmen aufgrund des hohen Aufwands und
der Fehleranfälligkeit aber keine praktikable Lösung dar.
"Die Erfassung aller relevanten Daten einer Geschäftsreise ist eine
Herausforderung für Unternehmen", sagt Alexander Albert, Vorsitzender des
Ausschusses Business Travel im Deutschen Reiseverband (DRV).
"Geschäftsreisebüros können Firmen bei der Erfüllung ihrer
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