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    CSRD und NIS-2  125  0 Kommentare EU-Richtlinien stellen Firmen beim Reisemanagement vor Herausforderungen

    Berlin (ots) - Erweiterte Anforderungen wirken sich auf Geschäftsreisen aus

    Mit Richtlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und zur Cybersicherheit
    will die EU neue Maßstäbe setzen. Diese Regelungen wirken sich auch auf
    Geschäftsreisen aus. Um die Vorgaben zu erfüllen, müssen Unternehmen
    beispielsweise ihre CO2-Emissionen korrekt erfassen und Schutzmaßnahmen für
    mobiles Arbeiten oder den Fernzugriff auf Unternehmensserver ergreifen. Die
    Umsetzung der Richtlinien stellt Unternehmen vor einige Herausforderungen,
    bietet aber auch Vorteile. Dazu gehören die Verbesserung der Reputation im
    Bereich Nachhaltigkeit sowie die Reduzierung von Kosten und Risiken durch
    Cyberangriffe.

    Die " Corporate Sustainability Reporting Directive (https://www.csr-in-deutschla
    nd.de/DE/CSR-Allgemein/CSR-Politik/CSR-in-der-EU/Corporate-Sustainability-Report
    ing-Directive/corporate-sustainability-reporting-directive-art.html) " (CSRD)
    ist eine von der EU bereits im Jahr 2022 verabschiedete Richtlinie zur
    Verbesserung der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie verpflichtet Unternehmen,
    standardisierte Informationen über ihre Aktivitäten in den Bereichen Umwelt,
    Soziales und Unternehmensführung offenzulegen. Außerdem müssen sie über die
    Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft
    berichten. Andernfalls drohen Sanktionen, etwa Bußgelder. Die Umsetzung der CSRD
    erfolgt stufenweise, beginnend mit Unternehmen ab 500 Mitarbeitenden seit dem 1.
    Januar 2024. Ab dem 1. Januar 2025 wird die Regelung auf alle bisher nicht
    erfassten Großunternehmen ausgeweitet und ab dem 1. Januar 2026 müssen auch alle
    börsennotierten Mittelständler die Anforderungen erfüllen.

    Ein wesentlicher Bestandteil der Berichterstattung nach CSRD sind die
    sogenannten Scope 3-Emissionen, zu denen auch die Emissionen aus Geschäftsreisen
    oder durch das Pendeln zur Arbeit mit dem Dienstwagen zählen. Viele Unternehmen
    stehen vor der Herausforderung, Transparenz darüber zu schaffen und die
    tatsächlich zu verantwortenden Emissionen korrekt zu berechnen. Zwar geben viele
    Verkehrsunternehmen wie etwa Fluggesellschaften bei der Buchung an, welche
    Emissionen pro Passagier entstehen. Eine manuelle Übertragung der CO2-Emissionen
    stellt für berichtspflichtige Großunternehmen aufgrund des hohen Aufwands und
    der Fehleranfälligkeit aber keine praktikable Lösung dar.

    "Die Erfassung aller relevanten Daten einer Geschäftsreise ist eine
    Herausforderung für Unternehmen", sagt Alexander Albert, Vorsitzender des
    Ausschusses Business Travel im Deutschen Reiseverband (DRV).
    "Geschäftsreisebüros können Firmen bei der Erfüllung ihrer
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