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     113  0 Kommentare Abstand zwischen Gering- und Besserverdienenden wird kleiner

    WIESBADEN (ots) -

    - Bruttostundenverdienste der oberen und unteren 10 % der Lohnskala nähern sich
    an
    - Treiber für diese Entwicklung war der vergleichsweise starke Verdienstzuwachs
    bei den Geringverdienenden aufgrund des gestiegenen Mindestlohns
    - Besserverdienende hatten im April 2023 einen 3-mal höheren Bruttostundenlohn
    als Geringverdienende

    Der Verdienstabstand zwischen Gering- und Besserverdienenden in Deutschland hat
    sich zwischen April 2022 und April 2023 im Zuge der Erhöhung des gesetzlichen
    Mindestlohns verringert. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt,
    hatten Besserverdienende im April 2023 das 2,98-Fache des
    Bruttostundenverdienstes von Geringverdienenden erhalten, im April 2022 war es
    noch das 3,28-Fache. Dabei zählte eine Person im April 2023 bis zu einem
    Stundenverdienst von 12,25 Euro zu den Geringverdienenden (untere 10 % der
    Lohnskala) und ab einem Verdienst von 36,48 Euro zu den Besserverdienenden
    (obere 10 %). Zuvor hatte sich der Verdienstabstand zwischen April 2018 und
    April 2022 kaum verändert. So hatten Besserverdienende im April 2018 im
    Vergleich zu Geringverdienenden pro Stunde den 3,27-fachen Verdienst erzielt.

    Geringverdienende erhalten deutlich mehr Geld pro Stunde

    Der Rückgang des auch als Lohnspreizung bezeichneten Verdienstabstands zwischen
    April 2022 und April 2023 ist darauf zurückzuführen, dass die Verdienste des 1.
    Dezils (Wert markiert die Obergrenze der unteren 10 % der Lohnskala) mit +12,4 %
    deutlich stärker stiegen als die des 9. Dezils (+1,9 %, Wert markiert die
    Untergrenze der oberen 10 % der Lohnskala) und des 5. Dezils (+4,3 %, Wert liegt
    in der Mitte der Lohnskala). Gerade Geringverdienende konnten somit eine
    deutliche Verdienststeigerung verzeichnen, was vor allem auf die Anhebung des
    gesetzlichen Mindestlohns von 9,82 Euro auf 12 Euro die Stunde in diesem
    Zeitraum zurückzuführen ist.

    Lohnspreizung sowohl in Ost- als auch in Westdeutschland reduziert

    In West- und Ostdeutschland waren die Veränderungen bei der Lohnspreizung
    zwischen April 2022 und April 2023 ähnlich. Im Westen wie im Osten sank der
    Verdienstabstand zwischen Gering- und Besserverdienenden, weil die
    Bruttostundenverdienste der Geringverdienenden (1. Dezil) mit +11,8 % in
    Westdeutschland und +15,3 % in Ostdeutschland deutlich stärker stiegen als die
    Verdienste der Besserverdienenden (9. Dezil: West +1,8 % und Ost +2,8 %). Der
    mittlere Verdienst stieg im gleichen Zeitraum im Westen um 4,2 % und im Osten um
    6,1 %. Folglich profitierten Geringverdienende sowohl in West- als auch in
    Ostdeutschland von der Erhöhung des Mindestlohns. Zuvor war der Verdienstabstand
    zwischen April 2018 und April 2022 im Westen leicht gestiegen, während er im
    Osten konstant geblieben war.

    Lohngefälle in Westdeutschland nach wie vor stärker als in Ostdeutschland

    Nach wie vor war das Lohngefälle im April 2023 im Westen deutlich größer als im
    Osten: So erhielten Besserverdienende in Westdeutschland den 3,04-fachen
    Bruttostundenverdienst von Geringverdienenden, während Besserverdienende in
    Ostdeutschland den 2,49-fachen Verdienst von Geringverdienenden erzielten. Im
    April 2022 lag der Verdienstabstand Im Westen bei 3,34 und im Osten bei 2,8.

    Methodische Hinweise:

    Bei den Angaben handelt es sich um Ergebnisse der Verdiensterhebungen 2022 und
    2023 zum Berichtsmonat April. In der Verdiensterhebung werden mit Hilfe einer
    geschichteten Stichprobe Angaben von 58 000 Betrieben zu Verdiensten und
    Arbeitszeiten von abhängig Beschäftigten erhoben. Verglichen wurden die Angaben
    mit den Ergebnissen der Verdienststrukturerhebung, die für den Berichtsmonat
    April 2018 letztmalig durchgeführt wurde.

    Der Verdienstabstand zwischen Gering- und Besserverdienenden - die sogenannte
    Lohnspreizung - ist ein Maß zur Beschreibung der Lohnungleichheit. Hierzu wird
    der Verdienstabstand zwischen den Geringverdienenden (untere 10 % der Lohnskala,
    Obergrenze markiert durch das 1. Dezil) und Besserverdienenden (obere 10 %,
    Untergrenze markiert durch das 9. Dezil) gemessen. Konkret wird der
    Bruttostundenverdienst, ab dem eine Person zu den Besserverdienenden zählt
    (2023: 36,48 Euro), ins Verhältnis gesetzt zum Verdienst, bis zu dem
    Geringverdienende reichen (2023: 12,25 Euro).

    Weitere Informationen:

    Weitere Ergebnisse und Informationen zum Mindestlohn und Niedriglohn bietet die
    Themenseite "Mindestlohn" im Internetangebot des Statistischen Bundesamt. Über
    die Beschäftigungsverhältnisse im Niedriglohnsektor informiert auch die
    Pressemitteilung Nr. 050 vom 8. Februar 2024.

    Diese Pressemitteilung ist, gegebenenfalls ergänzt mit weiteren Informationen
    und Verlinkungen zum Thema, veröffentlicht unter
    www.destatis.de/pressemitteilungen.

    Weitere Auskünfte:
    Verdienststatistik,
    Tel: +49 611 75 3541
    www.destatis.de/kontakt

    Pressekontakt:

    Statistisches Bundesamt
    Pressestelle
    www.destatis.de/kontakt
    Telefon: +49 611-75 34 44

    Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/32102/5767726
    OTS: Statistisches Bundesamt



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