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     113  0 Kommentare Modehändler Shein wehrt sich gegen Vorwürfe von Verbraucherschützern

    Für Sie zusammengefasst
    • Shein wehrt sich gegen Vorwurf unzulässiger Geschäftspraktiken.
    • Bestreben, sicheres und angenehmes Einkaufserlebnis zu bieten.
    • Noch nicht geklärt, ob Shein als "sehr große Online-Plattform" gilt.

    BRÜSSEL (dpa-AFX) - Der chinesische Online-Händler Shein wehrt sich gegen den Vorwurf deutscher Verbraucherschützer, mit unzulässigen Geschäftspraktiken gegen EU-Recht zu verstoßen. Shein sei bestrebt, "allen seinen Kunden ein grösstmöglich sicheres, angenehmes und zuverlässiges Einkaufserlebnis zu bieten", teilte das Unternehmen auf Anfrage mit. Der Online-Händler wies am Dienstag in Brüssel zudem darauf hin, dass noch nicht abschließend geklärt sei, ob Shein in die Kategorie "sehr große Online-Plattform" im Sinne des Digital Services Act der EU falle. Deshalb könne das EU-Gesetz noch nicht auf Shein angewendet werden.

    Der Verbraucherzentrale-Bundesverband (VZBV) hatte die Plattform zuvor abgemahnt und das am Montag öffentlich gemacht. Aus Sicht der Verbraucherschützer verstößt Shein gegen den Digital Services Act, der die manipulative Gestaltung von Online-Plattformen verbietet. Die Mängelliste umfasst mehrere Punkte: Der VZBV kreidet Shein beispielsweise an, dass, sobald eine Kundin oder ein Kunde die Website verlassen will, ein Pop-up-Fenster mit dem Inhalt "Du könntest jetzt Gutscheine erhalten! Bist du sicher, dass du gehen willst?" erscheint./brd/DP/jha






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