Checkliste für Arbeitgeber
Lärmschutz planen und Gehörschutz richtig anwenden (FOTO)
Berlin (ots) - Lärm kann das Gehör irreversibel schädigen, wenn keine
Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gibt es
von der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) jetzt eine Checkliste,
mit der sie die Lärmschutzmaßnahmen planen sowie den richtigen Gehörschutz
auswählen können.
In einer Arbeitsumgebung, die regelmäßig unter Lärmeinwirkung steht, besteht für
die Beschäftigten die Gefahr einer Lärmschwerhörigkeit. Diese Berufskrankheit
entsteht schleichend und ist nicht umkehrbar.
Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gibt es
von der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) jetzt eine Checkliste,
mit der sie die Lärmschutzmaßnahmen planen sowie den richtigen Gehörschutz
auswählen können.
In einer Arbeitsumgebung, die regelmäßig unter Lärmeinwirkung steht, besteht für
die Beschäftigten die Gefahr einer Lärmschwerhörigkeit. Diese Berufskrankheit
entsteht schleichend und ist nicht umkehrbar.
Um den Gesundheitsgefahren für das Ohr wirkungsvoll zu begegnen und den
Bestimmungen der Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung gerecht zu werden,
muss die tägliche Lärmexposition auf unter 80 Dezibel und das einmalige
Lärmereignis auf unter 135 Dezibel beschränkt werden. Liegt die Exposition über
dem gesetzlichen Maximalwert, sind Arbeitsschutzmaßnahmen nach dem sogenannten
TOP-Prinzip, also in der Reihenfolge technisch, organisatorisch und persönlich,
zu ergreifen.
Technischer und organisatorischer Schutz gegen Lärm
Die Möglichkeit von technischen und organisatorischen Maßnahmen hat Vorrang und
muss als erstes geprüft werden, um die Belastungen für das Gehör zu minimieren.
In Frage kommen auf Baustellen insbesondere:
- Verwendung von lärmgeminderten Maschinen
- Verwendung von lärmgeminderten Kreissägeblättern oder Trennscheiben
- Verwendung der für die Tätigkeit erforderlichen passenden Maschine (keine
Überdimensionierung)
- Kennzeichnung von Lärmbereichen: Arbeitsbereiche, die die Lärmschutzgrenzen
(ab 85 Dezibel am Tag und 137 Dezibel in der Spitze) überschreiten, sind mit
dem Hinweis: "Gehörschutz tragen" zu kennzeichnen und entsprechend
abzugrenzen.
- Vermeidung lärmintensiver Einsätze durch flexible Arbeitszeiten oder
Rotationsprinzip
Das letzte Mittel: Der individuelle Schutz
Sollten die technischen und organisatorischen Möglichkeiten nicht ausreichen und
ein effektiver Schutz des Gehörs nicht anders erreicht werden können, ist der
Schutz durch die persönliche Schutzausrüstung sicherzustellen. Sobald der
tägliche Lärmpegel auf 85 Dezibel ansteigt, wird das Tragen dieses Schutzes
obligatorisch und muss den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in CE-geprüfter
Qualität zur Verfügung gestellt werden.
Checkliste Gehörschutz
Nicht jeder Gehörschutz ist für jeden Zweck ideal. Für die Wahl des richtigen
Gehörschutzes müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zunächst die Gegebenheiten
und Anforderungen jedes einzelnen Arbeitsplatzes ermitteln. Dabei helfen
folgende Fragen:
- Wie hoch ist die Tages-Lärmexposition?
- Müssen wichtige Informationen trotz Lärm hörbar sein?
Bestimmungen der Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung gerecht zu werden,
muss die tägliche Lärmexposition auf unter 80 Dezibel und das einmalige
Lärmereignis auf unter 135 Dezibel beschränkt werden. Liegt die Exposition über
dem gesetzlichen Maximalwert, sind Arbeitsschutzmaßnahmen nach dem sogenannten
TOP-Prinzip, also in der Reihenfolge technisch, organisatorisch und persönlich,
zu ergreifen.
Technischer und organisatorischer Schutz gegen Lärm
Die Möglichkeit von technischen und organisatorischen Maßnahmen hat Vorrang und
muss als erstes geprüft werden, um die Belastungen für das Gehör zu minimieren.
In Frage kommen auf Baustellen insbesondere:
- Verwendung von lärmgeminderten Maschinen
- Verwendung von lärmgeminderten Kreissägeblättern oder Trennscheiben
- Verwendung der für die Tätigkeit erforderlichen passenden Maschine (keine
Überdimensionierung)
- Kennzeichnung von Lärmbereichen: Arbeitsbereiche, die die Lärmschutzgrenzen
(ab 85 Dezibel am Tag und 137 Dezibel in der Spitze) überschreiten, sind mit
dem Hinweis: "Gehörschutz tragen" zu kennzeichnen und entsprechend
abzugrenzen.
- Vermeidung lärmintensiver Einsätze durch flexible Arbeitszeiten oder
Rotationsprinzip
Das letzte Mittel: Der individuelle Schutz
Sollten die technischen und organisatorischen Möglichkeiten nicht ausreichen und
ein effektiver Schutz des Gehörs nicht anders erreicht werden können, ist der
Schutz durch die persönliche Schutzausrüstung sicherzustellen. Sobald der
tägliche Lärmpegel auf 85 Dezibel ansteigt, wird das Tragen dieses Schutzes
obligatorisch und muss den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in CE-geprüfter
Qualität zur Verfügung gestellt werden.
Checkliste Gehörschutz
Nicht jeder Gehörschutz ist für jeden Zweck ideal. Für die Wahl des richtigen
Gehörschutzes müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zunächst die Gegebenheiten
und Anforderungen jedes einzelnen Arbeitsplatzes ermitteln. Dabei helfen
folgende Fragen:
- Wie hoch ist die Tages-Lärmexposition?
- Müssen wichtige Informationen trotz Lärm hörbar sein?