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    Checkliste für Arbeitgeber  125  0 Kommentare Lärmschutz planen und Gehörschutz richtig anwenden (FOTO)

    Berlin (ots) - Lärm kann das Gehör irreversibel schädigen, wenn keine
    Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gibt es
    von der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) jetzt eine Checkliste,
    mit der sie die Lärmschutzmaßnahmen planen sowie den richtigen Gehörschutz
    auswählen können.

    In einer Arbeitsumgebung, die regelmäßig unter Lärmeinwirkung steht, besteht für
    die Beschäftigten die Gefahr einer Lärmschwerhörigkeit. Diese Berufskrankheit
    entsteht schleichend und ist nicht umkehrbar.

    Um den Gesundheitsgefahren für das Ohr wirkungsvoll zu begegnen und den
    Bestimmungen der Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung gerecht zu werden,
    muss die tägliche Lärmexposition auf unter 80 Dezibel und das einmalige
    Lärmereignis auf unter 135 Dezibel beschränkt werden. Liegt die Exposition über
    dem gesetzlichen Maximalwert, sind Arbeitsschutzmaßnahmen nach dem sogenannten
    TOP-Prinzip, also in der Reihenfolge technisch, organisatorisch und persönlich,
    zu ergreifen.

    Technischer und organisatorischer Schutz gegen Lärm

    Die Möglichkeit von technischen und organisatorischen Maßnahmen hat Vorrang und
    muss als erstes geprüft werden, um die Belastungen für das Gehör zu minimieren.

    In Frage kommen auf Baustellen insbesondere:

    - Verwendung von lärmgeminderten Maschinen
    - Verwendung von lärmgeminderten Kreissägeblättern oder Trennscheiben
    - Verwendung der für die Tätigkeit erforderlichen passenden Maschine (keine
    Überdimensionierung)
    - Kennzeichnung von Lärmbereichen: Arbeitsbereiche, die die Lärmschutzgrenzen
    (ab 85 Dezibel am Tag und 137 Dezibel in der Spitze) überschreiten, sind mit
    dem Hinweis: "Gehörschutz tragen" zu kennzeichnen und entsprechend
    abzugrenzen.
    - Vermeidung lärmintensiver Einsätze durch flexible Arbeitszeiten oder
    Rotationsprinzip

    Das letzte Mittel: Der individuelle Schutz

    Sollten die technischen und organisatorischen Möglichkeiten nicht ausreichen und
    ein effektiver Schutz des Gehörs nicht anders erreicht werden können, ist der
    Schutz durch die persönliche Schutzausrüstung sicherzustellen. Sobald der
    tägliche Lärmpegel auf 85 Dezibel ansteigt, wird das Tragen dieses Schutzes
    obligatorisch und muss den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in CE-geprüfter
    Qualität zur Verfügung gestellt werden.

    Checkliste Gehörschutz

    Nicht jeder Gehörschutz ist für jeden Zweck ideal. Für die Wahl des richtigen
    Gehörschutzes müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zunächst die Gegebenheiten
    und Anforderungen jedes einzelnen Arbeitsplatzes ermitteln. Dabei helfen
    folgende Fragen:

    - Wie hoch ist die Tages-Lärmexposition?
    - Müssen wichtige Informationen trotz Lärm hörbar sein?
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