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     101  0 Kommentare EU-Kommission treibt Verfahren gegen Online-Plattform X voran

    Für Sie zusammengefasst
    • EU-Kommission fordert von X mehr Infos zur Inhaltskontrolle
    • Verfahren gegen X wegen Verstoßes gegen EU-Regeln
    • Neue DSA verpflichtet Online-Plattformen zur Bekämpfung von Hassrede und Hetze

    BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die Europäische Kommission verlangt von der Online-Plattform X mehr Informationen, wie das Unternehmen Inhalte in dem sozialen Netzwerk kontrolliert. Insbesondere will die Kommission detaillierte Auskünfte und interne Dokumente dazu haben, welche Ressourcen X für die Moderation von Inhalten bereitstellt, teilte die Behörde am Mittwoch mit. X habe sein Team von Moderatorinnen und Moderatoren seit Oktober 2023 um 20 Prozent verkleinert und decke in der EU nur noch sieben statt elf Sprachen ab.

    Mit der Anfrage treibt die EU-Kommission ein im Dezember eröffnetes Verfahren gegen die Online-Plattform voran. Bei dem Verfahren soll geprüft werden, ob X gegen EU-Regeln zum Risikomanagement und zur Moderation von Inhalten, zur Werbetransparenz und zum Datenzugriff für Forscher verstoßen hat. X steht schon länger in der Kritik, nicht entschieden genug gegen Falschinformationen und Hassrede auf der Plattform vorzugehen.

    Online-Plattformen werden seit kurzer Zeit von einem neuen EU-Gesetz über digitale Dienste (DSA) verpflichtet, strikt gegen illegale Inhalte wie zum Beispiel Hassrede und Hetze im Netz vorzugehen. Der Besitzer der Plattform, Elon Musk, hatte stets betont, die aus seiner Sicht zu starken Einschränkungen der Meinungsfreiheit auf der Plattform beseitigen zu wollen. Auch gegen andere große Online-Plattformen laufen Untersuchungen auf Grundlage des DSA.

    X muss die angeforderten Informationen nach Angaben der Kommission bis zum 17. Mai 2024 bereitstellen und weitere Fragen bis zum 27. Mai 2024 beantworten. Wenn die Plattform falsche, unvollständige oder irreführende Informationen bereitstelle, könne die Behörde Geldstrafen verhängen. Wenn X sich weigert, die Infos bereitzustellen, könnten wiederkehrende Geldstrafen auf das Unternehmen zukommen./mjm/DP/mis





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