checkAd

     117  0 Kommentare AfD darf als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft werden

    Das Oberverwaltungsgericht Münster hat in der Causa AfD gegen das Budnesamt für Verfassungsschutz entschieden: Die Bundespartei wird zu Recht als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft. Sie darf weiterhin nachrichtendienstlich beschattet werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die AfD hatte bereits angekündigt, bei einer Niederlage vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ziehen zu wollen. Neue Beweisanträge kann die

    Der Beitrag AfD darf als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft werden erschien zuerst auf Tichys Einblick.

    Ein Beitrag von Redaktion.


    Verfasst von Tichys Einblick
    AfD darf als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft werden Das Oberverwaltungsgericht Münster hat in der Causa AfD gegen das Budnesamt für Verfassungsschutz entschieden: Die Bundespartei wird zu Recht als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft. Sie darf weiterhin nachrichtendienstlich beschattet …

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer