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GAGFAH S.A. und die Landeshauptstadt Dresden vereinbaren eine einvernehmliche Beilegung und Beendigung der streitigen Verfahren
DGAP-News: GAGFAH S.A. / Schlagwort(e): Rechtssache
GAGFAH S.A. und die Landeshauptstadt Dresden vereinbaren eine
einvernehmliche Beilegung und Beendigung der streitigen Verfahren
02.03.2012 / 20:05
Pressemitteilung: 02. März 2012
GAGFAH S.A.
2-4, rue Beck
L-1222 Luxemburg
ISIN: LU0269583422
Frankfurter Wertpapierbörse, Regulierter Markt (Prime Standard)
GAGFAH S.A. und die Landeshauptstadt Dresden vereinbaren eine
einvernehmliche Beilegung und Beendigung der streitigen Verfahren
Luxemburg, 02. März 2012 - Tochtergesellschaften der GAGFAH S.A. und die
Landeshauptstadt Dresden vereinbaren eine einvernehmliche Beilegung und
Beendigung der streitigen Verfahren betreffend den Privatisierungsvertrag
für die WOBA DRESDEN GmbH. Die Vereinbarung bedarf noch der Zustimmung des
Stadtrats der Landeshauptstadt Dresden und der Freigabe durch die
Rechtsaufsichtsbehörde der Landeshauptstadt Dresden. Wichtigste Punkte:
- Beilegung der Streitigkeiten kommt unmittelbar den Mietern zugute
- Höhere Investitionen in den Bestand garantiert; rund 15 Mio Euro für
soziale Projekte
- Anzahl der Belegungsrechte erhöht; Sozialcharta verlängert
Die GAGFAH S.A. und die Stadt Dresden haben sich darauf verständigt, ihre
Streitigkeiten vollumfänglich und einvernehmlich beizulegen. Diese Lösung
ist im Interesse einer schnellen Erledigung und weiteren guten und
vertrauensvollen Zusammenarbeit und kommt in erster Linie den Mietern
zugute. Dazu haben die WOBA-Gesellschaften und die Landeshauptstadt Dresden
heute eine notarielle Vergleichsvereinbarung geschlossen, die zu ihrer
Wirksamkeit noch der Zustimmung des Stadtrats der Landeshauptstadt Dresden
sowie der Freigabe durch die Rechtsaufsichtsbehörde der Landeshauptstadt
Dresden bedarf. Der Stadtrat wird voraussichtlich am 15. März 2012 über die
Erteilung seiner Zustimmung entscheiden.
Die Vergleichsvereinbarung sieht die Rücknahme sämtlicher Klagen sowie den
gegenseitigen Verzicht auf die mit den Klagen geltend gemachten Ansprüche
vor. Auch für zukünftige streitige Fragen haben die Parteien einen
Streitbeilegungsmechanismus (einschließlich einer Heilungsmöglichkeit zur
Vermeidung von Vertragsstrafen) vereinbart. Die Landeshauptstadt Dresden
und die WOBA-Gesellschaften haben ferner verschiedene Änderungen der
Sozialschutzbestimmungen (Sozial-Charta) im WOBA-Privatisierungsvertrag
vereinbart. Die Geltung verschiedener Sozialschutzbestimmungen wird um fünf
Jahre bis April 2021 verlängert. Die jährlichen
Mindestinstandhaltungsinvestitionen in die Wohnungen der
WOBA-Gesellschaften werden von derzeit EUR 5 pro m² auf EUR 7,56 pro m²
(netto) erhöht. Die Belegungsrechte der Landeshauptstadt Dresden werden um
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