checkAd

    DGAP-News  499  0 Kommentare GAGFAH S.A. und die Landeshauptstadt Dresden vereinbaren eine einvernehmliche Beilegung und Beendigung der streitigen Verfahren



    DGAP-News: GAGFAH S.A. / Schlagwort(e): Rechtssache
    GAGFAH S.A. und die Landeshauptstadt Dresden vereinbaren eine
    einvernehmliche Beilegung und Beendigung der streitigen Verfahren

    02.03.2012 / 20:05




    Pressemitteilung: 02. März 2012
    GAGFAH S.A.
    2-4, rue Beck
    L-1222 Luxemburg

    ISIN: LU0269583422
    Frankfurter Wertpapierbörse, Regulierter Markt (Prime Standard)

    GAGFAH S.A. und die Landeshauptstadt Dresden vereinbaren eine
    einvernehmliche Beilegung und Beendigung der streitigen Verfahren

    Luxemburg, 02. März 2012 - Tochtergesellschaften der GAGFAH S.A. und die
    Landeshauptstadt Dresden vereinbaren eine einvernehmliche Beilegung und
    Beendigung der streitigen Verfahren betreffend den Privatisierungsvertrag
    für die WOBA DRESDEN GmbH. Die Vereinbarung bedarf noch der Zustimmung des
    Stadtrats der Landeshauptstadt Dresden und der Freigabe durch die
    Rechtsaufsichtsbehörde der Landeshauptstadt Dresden. Wichtigste Punkte:

      - Beilegung der Streitigkeiten kommt unmittelbar den Mietern zugute

      - Höhere Investitionen in den Bestand garantiert; rund 15 Mio Euro für
        soziale Projekte

      - Anzahl der Belegungsrechte erhöht; Sozialcharta verlängert

    Die GAGFAH S.A. und die Stadt Dresden haben sich darauf verständigt, ihre
    Streitigkeiten vollumfänglich und einvernehmlich beizulegen. Diese Lösung
    ist im Interesse einer schnellen Erledigung und weiteren guten und
    vertrauensvollen Zusammenarbeit und kommt in erster Linie den Mietern
    zugute. Dazu haben die WOBA-Gesellschaften und die Landeshauptstadt Dresden
    heute eine notarielle Vergleichsvereinbarung geschlossen, die zu ihrer
    Wirksamkeit noch der Zustimmung des Stadtrats der Landeshauptstadt Dresden
    sowie der Freigabe durch die Rechtsaufsichtsbehörde der Landeshauptstadt
    Dresden bedarf. Der Stadtrat wird voraussichtlich am 15. März 2012 über die
    Erteilung seiner Zustimmung entscheiden.

    Die Vergleichsvereinbarung sieht die Rücknahme sämtlicher Klagen sowie den
    gegenseitigen Verzicht auf die mit den Klagen geltend gemachten Ansprüche
    vor. Auch für zukünftige streitige Fragen haben die Parteien einen
    Streitbeilegungsmechanismus (einschließlich einer Heilungsmöglichkeit zur
    Vermeidung von Vertragsstrafen) vereinbart. Die Landeshauptstadt Dresden
    und die WOBA-Gesellschaften haben ferner verschiedene Änderungen der
    Sozialschutzbestimmungen (Sozial-Charta) im WOBA-Privatisierungsvertrag
    vereinbart. Die Geltung verschiedener Sozialschutzbestimmungen wird um fünf
    Jahre bis April 2021 verlängert. Die jährlichen
    Mindestinstandhaltungsinvestitionen in die Wohnungen der
    WOBA-Gesellschaften werden von derzeit EUR 5 pro m² auf EUR 7,56 pro m²
    (netto) erhöht. Die Belegungsrechte der Landeshauptstadt Dresden werden um
    Seite 1 von 2



    EQS Group AG
    0 Follower
    Autor folgen

    Verfasst von EQS Group AG
    DGAP-News GAGFAH S.A. und die Landeshauptstadt Dresden vereinbaren eine einvernehmliche Beilegung und Beendigung der streitigen Verfahren DGAP-News: GAGFAH S.A. / Schlagwort(e): RechtssacheGAGFAH S.A. und die Landeshauptstadt Dresden vereinbaren eineeinvernehmliche Beilegung und Beendigung der streitigen Verfahren02.03.2012 / 20:05Pressemitteilung: 02. März 2012GAGFAH S.A.2-4, rue …