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Norddeutsche Landesbank Girozentrale: Veröffentlichung eines Fehlers in der Rechnungslegung gemäß § 37q Abs. 2 WpHG
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Sonstiges
Norddeutsche Landesbank Girozentrale: Veröffentlichung eines Fehlers
in der Rechnungslegung gemäß § 37q Abs. 2 WpHG
04.04.2012 / 11:36
Veröffentlichung nach $ 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG
Konzernabschluss nach IFRS zum 31. Dezember 2009
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat
festgestellt, dass der Konzernabschluss der Norddeutschen Landesbank
-Girozentrale- zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2009 fehlerhaft ist:
1. Im Konzernabschluss der Norddeutschen Landesbank -Girozentrale- ist die
Bilanzposition ´Anteile an at Equity bewerteten Unternehmen´ um
mindestens 58 Mio EUR mit entsprechendem Ergebniseffekt in der
Gewinn-und-Verlust-Rechnung zu hoch ausgewiesen, weil der von der
Norddeutschen Landesbank -Girozentrale- angenommene Wert der
49%igen-Beteiligung an der Bank DnB NORD A/S, Kopenhagen, von 302 Mio
EUR um mindestens 58 Mio EUR hätte wertgemindert werden müssen. Die
unterlassene Wertminderung verstößt gegen IAS 31.38, 40, IAS 28.33, IAS
36.1, 8, 18ff, wonach ein Vermögenswert wertgemindert werden muss, wenn
sein Buchwert seinen erzielbaren Betrag übersteigt.
2. Im Konzernabschluss der Norddeutschen Landesbank -Girozentrale- ist die
Bilanzposition ´Risikovorsorge´, die einen Wertberichtigungsposten für
nicht werthaltige Forderungen an Kreditinstitute und Kunden darstellt,
zu niedrig ausgewiesen, weil
a) eine Wertberichtigung auf Forderungen an Kunden unterblieben ist. Die
Norddeutsche Landesbank -Girozentrale- hätte für ein Kreditengagement
bereits zum 31. Dezember 2009 eine Einzelwertberichtigung vornehmen müssen,
die fälschlich erst am 12. Mai 2010 mit Wirkung zum 31. März 2010 in Höhe
von 14,2 Mio EUR gebildet worden ist;
b) eine weitere Wertberichtigung wegen eines drohenden Forderungsausfalls
auf Forderungen an Kunden in Höhe von 4,1 Mio EUR unterblieben ist.
Dadurch ist jeweils in der Gewinn - und Verlustrechung die ´Risikovorsorge
im Kreditgeschäft´ mit einem direkten Ergebniseffekt gleichfalls zu niedrig
ausgewiesen.
Das Unterlassen der Bildung der Risikovorsorge verstößt jeweils gegen IAS
39.63, wonach der Buchwert eines Vermögenswerts ergebniswirksam zu
reduzieren ist, wenn objektive Hinweise darauf vorliegen, dass eine
Wertminderung eingetreten ist.
3. Im Konzernabschluss der Norddeutschen Landesbank -Girozentrale- wurde
in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung das ´Handelsergebnis´ um 8 Mio EUR
zu hoch ausgewiesen, da zwei Aktienoptionen als alleinstehende Derivate
gegenüber externen Dritten bilanziert und bewertet wurden.