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EnBW Energie Baden-Württemberg AG: EnBW beschließt Kapitalerhöhung (deutsch)
EnBW Energie Baden-Württemberg AG: EnBW beschließt Kapitalerhöhung
EnBW Energie Baden-Württemberg AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
14.06.2012 18:30
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
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DIE IN DIESER BEKANNTMACHUNG ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND WEDER ZUR
VERÖFFENTLICHUNG, NOCH ZUR WEITERGABE IN DIE BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN
STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN BESTIMMT.
Karlsruhe. Der Vorstand der EnBW Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) hat
heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Umsetzung der angekündigten
Kapitalerhöhung beschlossen.
Das Grundkapital soll unter Ausnutzung des von der Hauptversammlung am 25.
April 2012 geschaffenen genehmigten Kapitals durch Ausgabe von bis zu
27.139.613 neuen auf den Inhaber lautenden Stammaktien gegen Bareinlagen
erhöht werden. Die neuen Aktien werden ab dem 1. Januar 2012
gewinnanteilberechtigt sein.
Die neuen Aktien werden ausschließlich den Aktionären der EnBW im Wege
eines sog. mittelbaren Bezugsrechts angeboten. Ein Bankenkonsortium (DZ
BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt, Landesbank
Baden-Württemberg und UniCredit Bank AG als globale Koordinatoren und
Buchführer) wird die neuen Aktien mit der Verpflichtung übernehmen, sie den
Aktionären der EnBW zum Bezug anzubieten. Die neuen Aktien werden den
Aktionären im Verhältnis 9 zu 1 zum Bezugspreis von 30,90 Euro je neuer
Aktie zum Bezug angeboten. Die Aktionäre können damit für je neun gehaltene
Aktien an der EnBW eine neue Aktie erwerben.
Die Großaktionäre der EnBW, die NECKARPRI Beteiligungsgesellschaft mbH und
die OEW Energie-Beteiligungs GmbH, die jeweils mit einem Anteil von rund
46,55 % am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt sind, haben sich dazu
verpflichtet, ihre Bezugsrechte vollumfänglich auszuüben. Die Verpflichtung
der beiden Großaktionäre ist auf den Bezug neuer Aktien im Gesamtwert von
jeweils höchstens 400 Millionen Euro beschränkt. Darüber hinaus haben sich
auch die Badische Energieaktionärs-Vereinigung, der
Landeselektrizitätsverband Württemberg und der Gemeindeelektrizitätsverband
Schwarzwald-Donau dazu verpflichtet, die auf die von ihnen jeweils
gehaltenen Aktien entfallenden Bezugsrechte in zum Teil erheblichen Umfang
auszuüben und die entsprechende Anzahl an neuen Aktien zum Bezugspreis zu
beziehen. Auf Grundlage der abgegebenen Bezugsverpflichtungen erwartet die
Gesellschaft einen Bruttoemissionserlös von mindestens rund 820 Mio. Euro.
Die Gesellschaft beabsichtigt, den ihr zufließenden Emissionserlös
vorwiegend zur Stärkung von Bonität und Eigenkapital zu verwenden und somit
finanziellen Spielraum für den geplanten Ausbau von insbesondere
erneuerbarer Energien und der dezentralen Energieerzeugung zu schaffen, um
so die sich in Deutschland vollziehende Energiewende aktiv mitzugestalten.
Vorbehaltlich der Billigung des Wertpapierprospektes durch die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird die
Bezugsfrist für die neuen Aktien ab einschließlich 19. Juni 2012 laufen und
am 2. Juli 2012 enden. Der Wertpapierprospekt wird voraussichtlich ab dem
15. Juni 2012 auf der Internetseite der Gesellschaft (www.enbw.com)
zugänglich sein. Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen wertlos.
Im Zusammenhang mit dem Angebot der neuen Aktien werden weder EnBW noch
Mitglieder des Bankenkonsortiums die Einrichtung eines Handels für die
ausgegebenen Bezugsrechte über eine Börse veranlassen.
Es ist geplant, die Zulassung der neuen Aktien sowie der 142.819.183 Aktien
mit der Wertpapier-Kenn-Nummer 522002 (ISIN: DE0005220024) aus dem Bestand
von Altaktionären zum regulierten Markt an den Wertpapierbörsen in
Frankfurt (General Standard) und Stuttgart zu beantragen. Die Einbeziehung
dieser Aktien in die bestehende Notierung wird voraussichtlich am 6. Juli
2012 erfolgen.
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung
zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, in
Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot
gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Die in dieser Bekanntmachung
genannten Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit
vorheriger Registrierung unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von
1933 in derzeit gültiger Fassung (U.S. Securities Act) oder ohne vorherige
Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Verkauf
angeboten werden. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen dürfen die in
dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder
Japan, oder an oder für Rechnung von australischen, kanadischen oder
japanischen Einwohnern, nicht verkauft oder zum Verkauf angeboten werden.
Es findet keine Registrierung der in dieser Bekanntmachung genannten
Wertpapiere gemäß dem U.S. Securities Act bzw. den jeweiligen gesetzlichen
Bestimmungen in Australien, Kanada und Japan statt. In den Vereinigten
Staaten von Amerika erfolgt kein öffentliches Angebot der Wertpapiere.
Diese Bekanntmachung stellt keinen Wertpapierprospekt dar. Interessierte
Anleger sollten ihre Anlageentscheidung bezüglich der in dieser
Bekanntmachung erwähnten Wertpapiere ausschließlich auf Grundlage der
Informationen aus einem von der EnBW im Zusammenhang mit dem Angebot dieser
Wertpapiere veröffentlichten Wertpapierprospekt treffen.
14.06.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Durlacher Allee 93
76131 Karlsruhe
Deutschland
Telefon: +49 (0)7 21 63-00
Fax:
E-Mail: info@enbw.com
Internet: www.enbw.com
ISIN: DE0005220008, DE000522024
WKN: 522000, 522002
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard), Stuttgart;
Freiverkehr in Berlin, München
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