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    DGAP-News  377  0 Kommentare Afrika Gold AG: Bekanntmachung über die Zusammenlegung von Aktien (deutsch)

    Afrika Gold AG: Bekanntmachung über die Zusammenlegung von Aktien

    DGAP-News: Afrika Gold AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme

    Afrika Gold AG: Bekanntmachung über die Zusammenlegung von Aktien

    03.09.2012 / 16:12

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    Feusisberg (Schweiz), 3. September 2012

    Die Aktienzusammenlegung im Verhältnis 50:1 wird am 6. September 2012 nach

    Börsenschluss durchgeführt. Für jeweils 50 alte Aktien zu CHF 0,20 erhalten

    die Aktionäre eine neue Aktie mit einem Nennwert von CHF 10,00. Der Handel

    mit den neuen Aktien (neue ISIN CH0193271233 / neue WKN A1J3J5) wird am 7.

    September aufgenommen.

    Die ordentliche Generalversammlung vom 11. Juni 2012 der Afrika Gold AG hat

    u.a. den Anträgen des Verwaltungsrats zugestimmt, eine Aktienzusammenlegung

    im Verhältnis 50:1 durchzuführen. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt

    CHF 2.900.000,00 und ist eingeteilt in 14.500.000 auf den Inhaber lautende

    Stammaktien mit einem Nennwert von CHF 0,20 je Aktie. Nach der

    Zusammenlegung ist das Grundkapital neu eingeteilt in 290.000 auf den

    Inhaber lautende Stammaktien ('Aktien') mit einem Nennwert von CHF 10,00 je

    Aktie.

    Mit dem Eintrag im Handelsregister des Kantons Schwyz am 19. Juli 2012 ist

    die Aktienzusammenlegung der Afrika Gold AG wirksam geworden.

    Am 6. September 2012 werden die 14.500.000 girosammelverwahrten Aktien nach

    Börsenschluss durch die depotführenden Institute und die Clearstream

    Banking AG, Frankfurt am Main, im Verhältnis 50 : 1 zusammengelegt. Für je

    50 alte Aktien mit einem Nennwert von CHF 0,20 (ISIN CH0039206989 /

    WKN A0Q2CN) erhalten die Aktionäre der Gesellschaft eine neue Aktie mit

    einem Nennwert von CHF 10,00 (ISIN CH0193271233 / WKN A1J3J5).

    Soweit sich aufgrund des Zusammenlegungsverhältnisses Aktienspitzen

    (Teilansprüche auf neue Aktien: ISIN CH0193271233 / WKN A1J3J5, wenn die

    Bestände der bisherigen Aktien im Depot nicht glatt durch 50 teilbar sind)

    ergeben, werden die depotführenden Institute auf Weisung ihrer Kunden einen

    Spitzenausgleich zum Zu- oder Verkauf entgegennehmen. Die Aktienspitzen,

    für die von Kunden keine Weisungen zur Handhabung erteilt werden und die

    von den depotführenden Instituten nicht ausgeglichen werden können, werden

    von der UniCredit Bank AG, München, zusammengelegt und für Rechnung der

    Beteiligten verwertet. Die Verwertung der Aktienspitzen kann nach Maßgabe

    von § 226 Abs. 3 AktG oder freihändig vorgenommen werden.

    Nachdem der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Anteile nach

    den Statuten (Satzung) der Gesellschaft ausgeschlossen ist, wurde das neu

    eingeteilte Grundkapital in einer Globalurkunde verbrieft und bei der

    Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt. Den Aktionären

    werden die neuen Aktien durch Girosammeldepotgutschrift zur Verfügung

    gestellt.

    Der Aktienumtausch sowie der Zu- oder Verkauf der Aktienspitzen ist für die

    Aktionäre der Afrika Gold AG bei deutschen depotführenden Instituten

    provisions- und spesenfrei.

    Die Preisfeststellung für die 290.000 aus der Aktienzusammenlegung

    resultierenden Aktien (ISIN CH0193271233 / WKN A1J3J5) wird ab dem 7.

    September 2012 im Open Market an der Frankfurter Wertpapierbörse und im

    Freiverkehr der Börse Stuttgart aufgenommen.

    Kontakt:

    Afrika Gold AG * Firststr. 15 * CH 8835 Feusisberg

    Tel. 0041-(0)44 - 786 86 61 * Fax 0041-(0)44 - 786 86 87

    IR@afrika-gold.ch * www.afrika-gold.ch

    Ende der Corporate News

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    03.09.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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    184007 03.09.2012





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