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    Scope Analysis  2017  0 Kommentare Geschlossene-Fonds-Regulierung deutlich entschärft

    Die Regulierung Geschlossener Fonds dürfte weniger hart ausfallen, als zunächst befürchtet. Der aktuelle Stand sieht in Kernfragen wesentliche Erleichterungen vor: Mindestanlagesumme von 20.000 Euro und Fremdkapitalquote von bis zu 60 Prozent

    Zwar befindet sich der Entwurf noch in Abstimmung. Allerdings wurden wichtige Änderungen gegenüber dem ersten Entwurf bereits publik. Für Geschlossene Fonds besonders wichtig: Die Mindestanlagesumme für Einobjektfonds wurde von 50.000 auf 20.000 Euro gesenkt. Dies ist grundsätzlich als große Erleichterung für die künftige Auflage von neuen Fonds zu bewerten. Die neue Mindestanlagesumme gilt für alle Fonds, die den Grundsatz der Risikomischung nicht erfüllen. Dieser Grundsatz wird in Paragraph 226 des aktuellen Entwurfs erstmals näher definiert. Eine Risikomischung ist hiernach gegeben, wenn ein Fonds mindestens drei Sachwerte hält oder durch die Nutzungsstruktur eine Streuung des Ausfallrisikos gewährleistet ist. Letzteres würde bei einer Immobilie etwa die Vermietung an mehrere Mieter bedeuten. Eine nähere Definition, wie dies in der Praxis aussehen könnte, steht hier freilich noch aus.

    Weiterhin wurden auch die Restriktionen, was das Fremdkapital betrifft, gelockert. Anstatt einer zulässigen Höchstbeleihung von 30 Prozent erlaubt der neue Entwurf eine Kreditaufnahme bis zur Höhe von 60 Prozent des Fondsvermögens. Hierfür hat sich Scope insbesondere mit Blick auf geschlossene Immobilienfonds eingesetzt. Beispielsweise ist bei Core-Immobilien, die in der Regel in Geschlossene Fonds eingebracht werden, eine deutlich höhere Beleihung als die zunächst vorgesehenen 30 Prozent unter Risikoaspekten vertretbar.

    Auch bei den erlaubten Vermögensgegenständen gab es Bewegung: Während der erste Entwurf eine Beschränkung auf Immobilien, Schiffe, Flugzeuge und Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie vorsah, wurde die Liste der zulässigen Assets nun erweitert. Erlaubt sollen künftig auch wieder Fonds sein, die in Agrarland, Wald, Container, Schienenfahrzeuge oder Infrastruktur investieren.

    Insgesamt bringt der aktuelle vorliegende Entwurf für Anbieter Geschlossener Fonds in einigen Kernfragen deutliche Erleichterung. Allerdings muss der finale Entwurf abgewartet werden. Die nächste Stufe ist das Bundeskabinett. Dieses soll den Entwurf in der zweiten Novemberhälfte verabschieden.





    Steffen Möller
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    Scope wurde im Jahre 2002 als unabhängige Ratingagentur mit Sitz in Berlin gegründet. Das Unternehmen ist europaweit auf das Rating und die Analyse von mittelständischen Unternehmen, Anleihen, Finanzinstitutionen, Zertifikaten, Investment- und Immobilienfonds spezialisiert. Scope ist von der ESMA als offiziell zertifizierte Credit Rating Agency (CRA) in der Europäischen Union zugelassen. Weitere Informationen zu Scope finden sie auf www.scoperatings.com.
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    Verfasst von 2Steffen Möller
    Scope Analysis Geschlossene-Fonds-Regulierung deutlich entschärft Die Regulierung Geschlossener Fonds dürfte weniger hart ausfallen, als zunächst befürchtet. Der aktuelle Stand sieht in Kernfragen wesentliche Erleichterungen vor: Mindestanlagesumme von 20.000 Euro und Fremdkapitalquote von bis zu 60 Prozent

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