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    Solarworld-Chef Asbeck  3814  23 Kommentare 'Insolvenz droht nicht'

    BONN/DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Solarworld -Chef Frank Asbeck sieht keine Pleitegefahr für das angeschlagene Unternehmen. 'Eine Insolvenz droht nicht', sagte er dem 'Handelsblatt'. Solarworld verfüge über ausreichend Liquidität. Die tiefe Krise der Branche hat auch das einstige Vorzeigeunternehmen erfasst. Mit Gläubigern solle über einen Schuldenschnitt gesprochen werden, hatte das Bonner Unternehmen am Donnerstagabend angekündigt. 'Wir haben den Schritt proaktiv gemacht, weil wir auf der Passivseite eine Entlastung brauchen', sagte Asbeck demnach weiter. Er betonte, dass Solarworld im Kern gesund sei. 'Wir müssen operativ einige Anpassungen machen, die werden nun kommen.'/rad/DP/fbr






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    Solarworld-Chef Asbeck 'Insolvenz droht nicht' Solarworld -Chef Frank Asbeck sieht keine Pleitegefahr für das angeschlagene Unternehmen. 'Eine Insolvenz droht nicht', sagte er dem 'Handelsblatt'. Solarworld verfüge über ausreichend Liquidität. Die tiefe Krise der Branche hat auch das …

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    Kommentare

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    27.01.13 23:01:29
    Zitat von kampfhundstreichler: Aldy heisst das, dass ich z.B. als Putspekulant in Solarworldaktien oder als Leerverkaeufer von Solarworldaktien mir für 100 Euro nominal die Anleihe kaufen kann, danach nach Fristsetzung die Anleihe kündigen kann und danach Solarworld in die Insolvenz klagen kann? Denn dann waere das Ende ja noch schneller da als selbst ich Solarworldpessimist annahm.

    Du brauchst keine Fristsetzung, Du kannst fristlos aus wichtigem Grund kündigen, Zahlungsziel 14 Tage.
    Fristsetzung fällt deswegen aus weil Eile geboten ist - wenn der Inso-Antrag mal raus ist greift die Kündigung ins Leere.

    Ein per Adhoc angekündigter wie auch immer gearteter Schuldenschnitt dürfte mit Sicherheit als wichtiger Grund vor Gericht durchkommen, siehe Urteil des LG Köln. Der Schuldner dort war übrigens Deikon.

    Die 100€ dürfte Solarworld noch aussitzen können - sollten aber ein paar Investoren 50 Mio auf die Waage legen dürfte es schon eng werden. Dann muß SW auf alle Fälle schonmal erhebliche Rückstellungen bilden, denn ignorieren dürfen sie das nach dem Urteil des LG Köln nicht.

    Außerdem steht in den Anleihebedingungen ja drin, daß man kündigen darf wenn am Zins oder an der Rückzahlung rumgefummelt werden soll.

    Meiner Meinung nach droht der Aktie Geier Sturzflug.

    Aldy
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    27.01.13 21:36:56
    Zitat von Aldy: § 314 Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund
    (1) Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
    (2) Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. § 323 Abs. 2 findet entsprechende Anwendung.
    (3) Der Berechtigte kann nur innerhalb einer angemessenen Frist kündigen, nachdem er vom Kündigungsgrund Kenntnis erlangt hat.
    (4) Die Berechtigung, Schadensersatz zu verlangen, wird durch die Kündigung nicht ausgeschlossen.

    Aldy




    Aldy heisst das, dass ich z.B. als Putspekulant in Solarworldaktien oder als Leerverkaeufer von Solarworldaktien mir für 100 Euro nominal die Anleihe kaufen kann, danach nach Fristsetzung die Anleihe kündigen kann und danach Solarworld in die Insolvenz klagen kann? Denn dann waere das Ende ja noch schneller da als selbst ich Solarworldpessimist annahm.
    Avatar
    27.01.13 19:48:02
    § 314 Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund
    (1) Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
    (2) Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. § 323 Abs. 2 findet entsprechende Anwendung.
    (3) Der Berechtigte kann nur innerhalb einer angemessenen Frist kündigen, nachdem er vom Kündigungsgrund Kenntnis erlangt hat.
    (4) Die Berechtigung, Schadensersatz zu verlangen, wird durch die Kündigung nicht ausgeschlossen.

    Aldy
    Avatar
    27.01.13 19:03:39
    Die Insolvenz ist doch faktisch schon da, Asbeck darf das Kind nur noch nicht so nennen.:rolleyes:

    Drei Stichworte:

    - adhoc vom 24.01.2013
    - §9(e) der Anleihebedingungen
    - LG Köln, 30 O 63/11

    Mit der Ankündigung eines Schuldenschnitts sind die Anleihen fristlos kündbar, Rückzahlungsziel 14 Tage, danach bei Nichtzahlung Klage.
    Und genau das dürfte noch vor der ersten Gläubigerversammlung passieren.
    Wenn das publik wird...

    Meiner Meinung nach ist die Insolvenz praktisch nicht mehr zu vermeiden.
    Und dann stehen plötzlich 1 Mrd Schulden zur sofortigen Fälligkeit an.

    Aldy
    Avatar
    27.01.13 11:07:25
    Du mußt Hr.Dr.Asbeck auch etwas zugestehen.
    Er hat schließlich einen tollen Konzern aufgebaut.
    Wir müssen nur geduld haben.
    Es wird schon wieder und nicht die Nerven verlieren.
    Viel Glück
    HPEE

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