Hess AG
Rettung der Hess AG - Erhöhung des Eigenkapitals als Voraussetzung
Die Rettung des angeschlagenen Leuchtenherstellers Hess gestaltet sich immer schwieriger. Wie die WirtschaftsWoche berichtet, haben die Gläubigerbanken unter anderem
eine Erhöhung des Eigenkapitals zur Voraussetzung gemacht, um eingefrorene Kreditlinien und Guthaben wieder freizugeben. Doch diese Forderung sei nicht mit den 1,35 Millionen Euro zu erfüllen, die
der fristlos entlassene Vorstandschef Christoph Hess angeboten hat.
Die auf einem Treuhandkonto liegende Summe könne nicht als Eigenkapital genutzt werden, da die 1,35 Millionen in etwa der Höhe einer offenen Forderung an den Großaktionär entsprächen, sagte ein
Unternehmensinsider gegenüber der WirtschaftsWoche.
Großaktionär des Börsenneulings Hess AG ist die Hess Grundstücksverwaltungs GmbH & Co. KG, über die Christoph Hess knapp 40 Prozent der Hess-Anteile bündelt. Ein Sprecher von Christoph Hess
sagte, dass die Höhe der „angeblichen Forderungen“ der Hess AG noch offen seien.
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