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    DGAP-News  843  0 Kommentare Aktienrückkaufprogramm (deutsch)

    Aktienrückkaufprogramm

    DGAP-News: Highlight Communications AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf

    Aktienrückkaufprogramm

    07.03.2013 / 18:07

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    Auf der Grundlage der Ermächtigung des Verwaltungsrats der Highlight

    Communications AG (im Weiteren: 'Verwaltungsrat') vom 4. Juni 2009 zur

    Verlängerung des Aktienrückkaufprogramms vom 17. November 2005 haben der

    Präsident und der Vizepräsident des Verwaltungsrates am 06. März 2013

    folgenden Beschluss gefasst:

    Präambel

    Die Highlight Communications AG ist nach wie vor der Ansicht, dass die

    wirtschaftlichen Grundlagen für den Erwerb eigener Aktien weiterhin gegeben

    sind.

    Daher hat sich die Gesellschaft entschlossen, auch in Zukunft einen Teil

    ihrer Barmittel mittelfristig zum Erwerb eigener Aktien zur Finanzierung

    von Akquisitionen oder zur Gewinnung strategischer Investoren zu verwenden.

    Das Investment erfolgt in Abhängigkeit vom Marktumfeld und kann nach den

    Schweizer Rechtsgrundlagen höchstens 10 % des Aktienkapitals betreffen.

    Auf der Grundlage der angesichts ihrer deutschen Börsenzulassung

    einschlägigen deutschen und europäischen kapitalmarkrechtlichen

    Vorschriften, insbesondere der deutschen Verordnung zur Konkretisierung des

    Verbotes der Marktmanipulation (MaKonV), beschließt der Verwaltungsrat als

    einzige künftige Grundlage des Erwerbs eigener Aktien das nachfolgende

    Aktienrückkaufprogramm

    unter Berücksichtigung der erwähnten kapitalmarktrechtlichen Vorschriften:

    Bedingungen des Aktienrückkaufs

    § 1 Laufzeit

    Der Erwerb eigener Aktien auf der Grundlage dieses Beschlusses kann

    zwischen Donnerstag, den 21. März 2013, sofern die Veröffentlichung dieser

    Beschlussfassung gemäß § 7 zuvor erfolgt ist, und Montag, den 6. Mai 2013

    sowie Montag, den 20. Mai 2013 bis Freitag, den 12. Juli 2013 erfolgen.

    § 2 Umfang

    Highlight Communications AG wird auf der Grundlage dieses Beschlusses ab

    dem 21. März 2013 höchstens 1'800'000 Stück eigene Aktien erwerben.

    § 3 Erwerbszweck

    Der Erwerb der eigenen Aktien erfolgt zu dem Zweck, diese zur Finanzierung

    etwaiger Akquisitionen von Unternehmen oder Unternehmensteilen zu

    verwenden. Auch eine spätere Wiederveräußerung zur Gewinnung strategischer

    Investoren zum Vorteil der Gesellschaft ist nicht ausgeschlossen. Da diese

    Zwecke nicht in Art. 3 der der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission

    vom 22. Dezember 2003 zur Durchführung der Richtlinie 2003/6/EG des

    Europäischen Parlaments und des Rates (Ausnahmeregelungen für

    Rückkaufprogramme und Kursstabilisierungsmaßnahmen) aufgeführt sind und es

    sich daher nicht um privilegierte Erwerbe, die gemäß §§ 14 Absatz 2 und 20a

    Absatz 3 des deutschen Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) und § 5 der

    Verordnung zur Konkretisierung des Verbotes der Marktmanipulation (MaKonV)

    bei Einhaltung der Vorschriften der genannten EG-Verordnung keinen Verstoß

    gegen die Vorschriften über das Verbot des Insiderhandels und der

    Marktmanipulation darstellen, handelt, sind die Vorschriften über das

    Verbot des Insiderhandels und der Marktmanipulation einzuhalten.

    Zur Vermeidung jeder Marktmanipulation wird Highlight Communications AG die

    Artikel 4 - 6 der genannten EG-Verordnung zu den Modalitäten des Erwerbs

    eigener Aktien einhalten.

    § 4 Erwerbspreis

    Highlight Communications AG wird eigene Aktien nur im Einklang mit den

    Bestimmungen des Artikels 5 (Handelsbedingungen) der in § 3 genannten

    EG-Verordnung erwerben.

    Dies bedeutet insbesondere, dass Highlight Communications AG Aktien nicht

    zu Preisen erwerben wird, die oberhalb des letzten unabhängig getätigten

    Abschlusses oder, sollte dieses höher sein, unabhängigen Kaufangebotes auf

    dem geregelten Markt, auf dem der Kauf stattfindet, liegen. Ist der

    Handelsplatz kein geregelter Markt, so ist der im Rahmen des letzten

    unabhängigen Abschlusses erzielte Kurs oder das derzeit höchste unabhängige

    Angebot auf dem geregelten Markt, an dem die eigenen Aktien gehandelt

    werden, als Referenzkurs zu berücksichtigen. Käufe über derivative

    Finanzinstrumente werden nicht getätigt werden.

    Der Erwerbspreis wird keinesfalls über Euro 10,00 pro einer eigenen Aktie

    liegen.

    § 5 Erwerbsmenge

    Im Einklang mit Artikel 5 Absatz 2 der in § 3 genannten EG-Verordnung wird

    Highlight AG an einem Tag nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen

    täglichen Aktienumsatzes, der auf dem geregelten Markt stattfindet, auf dem

    der Erwerb erfolgt, an eigenen Aktien erwerben. Hierbei ist auf den

    durchschnittlichen täglichen Aktienumsatz der letzten 20 Börsentage vor dem

    Kauftermin auf dem relevanten geregelten Markt abzustellen. Bei

    außerordentlich geringer Liquidität wird Highlight Communications AG

    möglicherweise im Einklang mit Art. 5 Abs. 3 der in § 3 genannten

    EG-Verordnung eigene Aktien im Umfang von bis zu 50 % des

    durchschnittlichen Tagesumsatzes erwerben.

    § 6 Insidervorschriften

    Ein Erwerb eigener Aktien wird lediglich dann erfolgen, wenn dies keine

    Verletzung des Insiderhandelsverbotes gemäß § 14 WpHG darstellt.

    Insbesondere wird ein Erwerb eigener Aktien nach diesem Programm nicht

    erfolgen, solange Highlight Communications AG die Bekanntgabe einer

    Insiderinformation gemäß den gesetzlichen Möglichkeiten aufgeschoben hat

    (Artikel 6 Absatz 1 lit. C der in § 3 erwähnten EG-Verordnung).

    Zudem wird während der Laufzeit des Programms keine Veräußerung eigener

    Aktien über die Börse stattfinden (Artikel 6 Absatz 1 lit. A der in § 3

    erwähnten EG-Verordnung).

    § 7 Publizität

    Dieses Programm wird entsprechend § 3 a Absatz 1 Satz 1 WpAIV und auf der

    Homepage der Highlight Communications AG veröffentlicht.

    Jeder Erwerb eigener Aktien wird gemäß Artikel 4 Absatz 3 Satz 2 der

    genannten EG-Verordnung binnen sieben Handelstagen auf dem betroffenen

    geregelten Markt nach seiner Ausführung auf der Homepage der Highlight

    Communications AG bekanntgegeben.

    Highlight Communications AG

    Ende der Corporate News

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    07.03.2013 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

    übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber

    verantwortlich.

    Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,

    Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

    Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und

    http://www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch

    Unternehmen: Highlight Communications AG

    Netzibodenstrasse 23b

    4133 Pratteln

    Schweiz

    Telefon: +41 61 816 96 96

    Fax: +41 61 816 67 67

    E-Mail: info@hlcom.ch

    Internet: www.hlcom.ch

    ISIN: CH0006539198

    WKN: 920299

    Indizes: SDAX

    Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);

    Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,

    München, Stuttgart

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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