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    DGAP-Adhoc  500  0 Kommentare Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft:


    Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Squeeze-Out/Vergleich

    26.04.2013 18:08

    Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
    die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    Ad hoc Meldung nach § 15 WpHG im squeeze-out Verfahren
    Delmenhorst, den 26. April 2013

    Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft

    ISIN: DE 0007473043 WKN: 747 304

    Vergleich

    Die Deutsche Immobilien Holding AG wird sich unter Beteiligung der zum
    Zweck eines Vergleichabschlusses beitretenden Zech Group GmbH, Bremen, mit
    den Klägern vor dem Landgericht Bremen gemäss dem in § 278 Ziffer 6 ZPO
    vorgesehenen Verfahren auf einen Vergleich einigen. Wesentliche
    Anfechtungsklagen waren dahingehend geltend gemacht worden, dass der
    gerichtlich bestellte Abfindungsprüfer die angebotene Barabfindung als
    nicht angemessen beurteilte, die Beitretende keine Gewährleistungserklärung
    eines Kreditinstituts in Höhe einer angemessenen Barabfindung vorlegte und
    die Stimmrechte des Hauptaktionärs in der Hauptversammlung nicht
    ordnungsgemäß vertreten waren.

    In diesem Vergleich verpflichtet sich die Zech Group GmbH gegenüber den
    übrigen Aktionären der Deutsche Immobilien Holding AG zusätzlich zu der
    bisher angebotenen Barabfindung von EUR 1,72 einen weiteren Betrag in Höhe
    von EUR 1,03 pro übertragener Stückaktie zu bezahlen. Die Barabfindung
    beträgt damit EUR 2,75 je Stückaktie und ist ab dem Tag der
    beschlussfassenden Hauptversammlung mit 5% über dem Basiszins zu verzinsen.
    Das Recht zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung im
    Spruchverfahren bleibt durch den Vergleich unberührt. Sofern die
    Barabfindung in einem etwaigen Spruchverfahren gerichtlich oder
    vergleichsweise erhöht wird, ist die Zuzahlung zu Gunsten der Zech Group
    GmbH auf den Erhöhungsbetrag aus dem Spruchverfahren anzurechnen.

    Im Hinblick auf die erarbeiteten Regelungen nehmen mit Abschluss des
    Vergleichs durch Beschluss des Landgerichts Bremen die an dem Verfahren
    beteiligten Kläger ihre unter dem Aktenzeichen 13-O-77/12 rechtsanhängigen
    Klagen zurück. Mit diesem Beschluss wird in den kommenden Tagen gerechnet.

    Nach dem Beschluss wird der vollständige Inhalt des Prozessvergleichs im
    Bundesanzeiger und in einem werktäglich erscheinenden Börsenpflichtblatt
    bekannt gemacht.

    Der Vorstand

    Kontakt:

    Rainer Eichholz
    Vorstand
    Tel: 04221 / 91 25 0
    Fax: 04221 / 91 25 35

    Deutsche Immobilien Holding AG
    Nordenhamer Straße 180
    27751 Delmenhorst
    ISIN: DE 0007473043


    26.04.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
    DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch
    Unternehmen: Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft
    Nordenhamer Straße 180
    27751 Delmenhorst
    Deutschland
    Telefon: +49-(0)4221-9125-0
    Fax: +49-(0)4221-9125-25
    E-Mail: infodih@dih-ag.de
    Internet: www.dih-ag.de
    ISIN: DE0007473043
    WKN: 747304
    Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Frankfurt (General Standard),
    Hamburg; Freiverkehr in Stuttgart

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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