Der Vorstand der WGF AG stellt sich kritischen Fragen / Interview mit den Vorstandsmitgliedern der WGF AG, Pino Sergio und Bernd Depping - Seite 2
großem Vorteil. Darüber hinaus ist der Bereich "Projektentwicklung"
bei der WGF bereits seit 2009 kontinuierlich erfolgreich entwickelt
und ausgebaut worden, konnte jedoch die aktuelle Situation nicht
abwenden. Schließlich, und fast am wichtigsten: Das Management wird
kontrolliert von einem gerichtlich bestellten Sachwalter, dem
angesehenen Prof. Rolf Rattunde, der strikt auf Ausgaben achtet. Kein
Cent kann bezahlt werden, ohne dass er ihn freizeichnet. Des Weiteren
wird die Arbeit von Vorstand und Sachwalter von einem
Gläubigerausschuss überwacht. Der Gläubigerausschuss wird nach
Annahme des Insolvenzplans aus den von den Gläubigern selbst
gewählten Personen bestehen, denen der Vorstand regelmäßig berichten
muss. Bei wichtigen unternehmerischen Fragen wird der
Gläubigerausschuss hinzugezogen. Bereits heute sind im Rahmen des
Insolvenzplans Bedingungen festgelegt worden wann und in welchem
Umfang die Kontrollinstanzen ihre Zustimmung zu bestimmten Geschäften
geben müssen. Die Geschäftsordnung für Vorstand und Aufsichtsrat wird
zu diesem Zweck neu gefasst. Somit ist sichergestellt, dass die
Erfahrung des Managements genutzt werden kann und zugleich die
Kontrolle zugunsten der Anleger stark verbessert wird , so dass das
Management zukünftig nicht eigenmächtig wahllos Entscheidungen
treffen kann.
Frage: Wäre eine Regelinsolvenz nicht besser?
Sergio: Klares Nein! Eine Regelinsolvenz würde normalerweise zu
einer Verwertung durch den Insolvenzverwalter am freien Markt führen.
Jedoch verhält es sich bei dem Vermögen der WGF AG etwas anders, da
das Hauptvermögen aus Immobilien besteht. Die Hypotheken auf diesen
Immobilien sind zugunsten des Sicherheitentreuhänders eintragen, der
gemäß den Prospektbedingungen in einer Insolvenz ein
Aussonderungsrecht aus dem Vermögen der WFGF AG hat und die
Hypotheken verwerten muss, z.B. durch Zwangsversteigerung. Zwar kann
der Sicherheitentreuhänder gemeinsam mit dem Insolvenzverwalter
freihändig verkaufen, jedoch ist zu erwarten, dass vom
Sicherheitentreuhänder aus Gründen der eigenen Haftung das
gerichtlich unanfechtbare Verfahren der Zwangsversteigerung
voraussichtlich eher gewählt wird.
Depping: Zwangsversteigerungen bedeuten dramatische Preisabschläge
mit der Folge schlechterer Erlöse und am Ende eine weitaus niedrigere
Quote. Umgekehrt streckt unser Insolvenzplan die Verkäufe auf einen
längeren Zeitraum und nimmt somit den Druck zu Notverkäufen heraus.
Damit kommen wir nach aller Erfahrung zu besseren Ergebnissen beim