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    DGAP-Adhoc  491  0 Kommentare Biotest AG: Biotest AG beschließt Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht aus genehmigtem Kapital


    Biotest AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung

    10.06.2013 07:52

    Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
    die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    Ad-hoc-MITTEILUNG
    Mitteilung gemäß § 15 Abs. 1 WpHG

    Biotest AG beschließt Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht aus genehmigtem
    Kapital

    Dreieich, 10. Juni 2013 - Vorstand und Aufsichtsrat der Biotest AG haben am
    heutigen Tage beschlossen, unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals der
    Gesellschaft, das Grundkapital der Biotest AG von EUR 30.025.152,00 um bis
    zu EUR 3.742.487,04 auf bis zu EUR 33.767.639,04 zu erhöhen. Ausgegeben
    werden bis zu 1.461.909 neue auf den Inhaber lautende Vorzugsaktien
    (Stückaktien) zum Ausgabebetrag von EUR 2,56 der Biotest AG und mit voller
    Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2013 ('Neue Aktien').

    Die Neuen Aktien werden den Aktionären der Biotest AG im Verhältnis von 8
    zu 1 im Wege des mittelbaren Bezugsrechts zum Bezug angeboten. Biotest AG
    hat die equinet Bank AG, Frankfurt, mit der alleinigen Durchführung der
    Kapitalerhöhung beauftragt. Um den Streubesitz und die Liquidität der
    Vorzugsaktie zu erhöhen, haben sich die Aktionäre OGEL GmbH und die
    Kreissparkasse Biberach/Spezialfonds der Kreissparkasse Biberach
    verpflichtet, ihre jeweiligen Bezugsansprüche auf Neue Aktien an die
    equinet Bank AG zur Durchführung einer Vorabplatzierung (wie nachstehend
    definiert) abzutreten. Die abgetretenen Bezugsrechte berechtigen zum Bezug
    von insgesamt rd. 598.000 Neuen Aktien.

    Die equinet Bank AG wird vor dem Beginn des Bezugsangebots, voraussichtlich
    im Zeitraum vom 10. Juni 2013 bis 11. Juni 2013, sämtliche Neuen Aktien im
    Rahmen eines Bookbuilding-Verfahrens bei qualifizierten Investoren in
    Deutschland und im europäischen Ausland zum Erwerb anbieten
    ('Vorabplatzierung'). Davon stehen jedoch rd. 59 Prozent unter
    Rücktrittsvorbehalt bei Ausübung von Bezugsrechten derjenigen Aktionäre,
    die ihre Bezugsrechte nicht zuvor an die equinet Bank AG abgetreten haben.
    Der im Rahmen der Vorabplatzierung ermittelte Platzierungspreis wird
    zugleich der Bezugspreis für das Bezugsangebot sein. Der Bezugspreis wird
    mindestens EUR 50,00 und höchstens EUR 52,50 betragen.

    Die Bezugsfrist beginnt voraussichtlich am 12. Juni und endet am 25. Juni
    2013 (einschließlich). Ein organisierter Bezugsrechtshandel ist nicht
    vorgesehen. Weitere Details sind dem Bezugsangebot zu entnehmen, das
    voraussichtlich am 11. Juni 2013 im elektronischen Bundesanzeiger und auf
    der Website der Gesellschaft veröffentlicht wird.
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