Rhön-Klinikum
Ein Hammer auf der Hauptversammlung
Die Überraschung kommt in einer kurzen Adhoc-Meldung von Rhön-Klinikum daher: Die Hauptversammlung der Aktionäre des Unternehmens habe eine Aufhebung der 90-Prozent-Klausel in der Satzung der
Gesellschaft beschlossen. Diese Mehrheitsregel war bisher in der Satzung für wichtige Entscheidungen der Hauptversammlung vorgesehen, ist nun aber wahrscheinlich ad acta gelegt worden. In den
kommenden Wochen könnte die Regelung aber noch juristisch angefochten werden. Erst wenn diese Frist vorbei ist, ist die Entscheidung endgültig.
Diese Abweichende Regelung von der üblichen 25-prozentigen Sperrminorität hatte bei Rhön-Klinikum zuletzt für eine Blockade gesorgt. Bereits mit kleineren Anteilen konnten so wichtige Entscheidungen
blockiert werden. Die 90-Prozent-Klausel war ein massives Hindernis für Übernahmeinteressenten. Nun, wo sie vom Tisch ist, flammt daher am Markt wieder Übernahmephantasie für Rhön-Klinikum auf. Bei
der Aktie des Klinikbetreibers sorgt diese Entscheidung im frühen Handel am Donnerstag für einen Kurssprung, kurz nach Handelsstart notiert das Papier bei fast 9 Prozent im Plus.