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    DGAP-Adhoc  710  0 Kommentare Altenburger und Stralsunder Spielkarten-Fabriken AG, ASS: (deutsch)

    Altenburger und Stralsunder Spielkarten-Fabriken AG, ASS:

    Altenburger und Stralsunder Spielkarten-Fabriken AG, ASS / Schlagwort(e): Rechtssache

    13.06.2013 18:05

    Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

    die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.

    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    Die Good Time Holding GmbH (früher firmierend als ITP Ton- und Bildträger

    GmbH) hat die Altenburger und Stralsunder Spielkarten-Fabriken AG, ASS vor

    dem Landgericht München I auf Bezahlung von EUR 854.958,91 nebst Zinsen in

    Höhe von 8%-Punkten über dem Basiszinssatz seit 27.12.2012 verklagt. Es

    handelt sich um die Forderung, der gegenüber die Verwaltung mit Schreiben

    vom 27.12.2012 die Einrede der Verjährung erhoben hat.

    Die Verwaltung wird der Klage vollumfänglich entgegentreten.

    13.06.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

    DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch

    Unternehmen: Altenburger und Stralsunder Spielkarten-Fabriken AG, ASS

    c/o Bavariaring 16

    80336 München

    Deutschland

    Telefon: 089-39 00 20

    Fax: 089-33 94 61

    E-Mail: ass-ag@kanzlei-neumann.de

    Internet:

    ISIN: DE0007678005

    WKN: 767800

    Börsen: Regulierter Markt in Hamburg, Stuttgart; Frankfurt in Open

    Market

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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