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    DGAP-WpÜG  657  0 Kommentare Übernahmeangebot; DE000KD88880

    Zielgesellschaft: Kabel Deutschland Holding AG; Bieter: Vodafone Vierte Verwaltungsgesellschaft mbH

    WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.

    Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.

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    Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen

    öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. §§ 29 Abs. 1, 34

    des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

    Bieter:

    Vodafone Vierte Verwaltungsgesellschaft mbH

    Ferdinand-Braun-Platz 1

    40549 Düsseldorf

    Deutschland

    eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 47879

    Zielgesellschaft:

    Kabel Deutschland Holding AG

    Betastraße 6 - 8

    85774 Unterföhring

    Germany

    eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 184452

    ISIN: DE 000KD88880

    WKN: KD 8888

    Die Vodafone Vierte Verwaltungsgesellschaft mbH ('Vodafone') hat heute

    entschieden, den Aktionären der Kabel Deutschland Holding AG im Wege eines

    freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebotes anzubieten, ihre auf den

    Inhaber lautenden Stückaktien der Kabel Deutschland Holding AG (die

    'KDH-Aktien') zu erwerben.

    Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage (in deutscher Sprache sowie in

    einer unverbindlichen englischsprachigen Übersetzung) mit den genauen

    Bestimmungen des Angebots und weiterer, das Angebot betreffende

    Informationen erfolgt im Internet unter

    http://www.vodafone.com/investor.

    Die Angebotsunterlage wird außerdem durch Hinweisbekanntmachung im

    Bundesanzeiger veröffentlicht.

    Wichtiger Hinweis

    Die endgültigen Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots werden

    nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

    (BaFin) in der Angebotsunterlage veröffentlicht. Investoren und den

    Inhabern von Aktien der Kabel Deutschland Holding AG wird dringend

    empfohlen, die maßgeblichen das Übernahmeangebot betreffenden Dokumente

    nach ihrer Veröffentlichung durch Vodafone zu lesen, da sie wichtige

    Informationen enthalten werden. Investoren und Inhaber von Aktien der Kabel

    Deutschland Holding AG können diese Dokumente, sobald sie bekannt gemacht

    worden sind, auf der Internetseite http://www.vodafone.com/investor

    einsehen. Nach ihrer Veröffentlichung wird die Angebotsunterlage außerdem

    kostenfrei an einem noch zu bestimmenden Platz zur Verfügung gestellt und

    Investoren sowie Inhabern von Aktien der Kabel Deutschland Holding AG auf

    Wunsch kostenlos zugesandt.

    Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken und stellt keine

    Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von KDH-Aktien dar.

    Diese Bekanntmachung stellt auch kein Angebot zum Kauf von KDH-Aktien dar

    und bezweckt weder die Abgabe einer Zusicherung noch die Eingehung einer

    sonstigen rechtlichen Verpflichtung durch Vodafone.

    Ein Angebot zum Erwerb der KDH-Aktien erfolgt nur durch die Bekanntmachung

    der Angebotsunterlage, die von Vodafone rechtzeitig veröffentlicht werden

    wird, und wird sich ausschließlich nach deren Bestimmungen richten. Die

    Bedingungen des Übernahmeangebots können sich von den allgemeinen

    Informationen, die in dieser Bekanntmachung beschrieben sind,

    unterscheiden.

    Den Aktionären von Kabel Deutschland Holding AG wird dringend empfohlen,

    nach ihrer Veröffentlichung die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im

    Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Dokumente zu lesen, da sie

    wichtige Informationen enthalten, und gegebenenfalls unabhängigen Rat

    einzuholen, um eine fachkundige Beurteilung des Inhalts der

    Angebotsunterlage und des Übernahmeangebots für Kabel Deutschland Holding

    AG zu erhalten.

    Das Übernahmeangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik

    Deutschland, insbesondere nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes

    ('WpÜG') und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die

    Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung

    von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots

    ('WpÜG-Angebotsverordnung') sowie bestimmten anwendbaren Vorschriften des

    US-Wertpapierrechts unterbreitet. Eine Durchführung des Übernahmeangebots

    nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen (insbesondere der

    Rechtsordnungen Kanadas, Australiens und Japans) als denen der

    Bundesrepublik Deutschland und bestimmten anwendbaren Vorschriften des

    US-Wertpapierrechts erfolgt nicht. Folglich sind keine sonstigen

    Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen des

    Übernahmeangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt,

    veranlasst oder gewährt worden. Die Aktionäre von Kabel Deutschland Holding

    AG können nicht darauf vertrauen, sich auf Bestimmungen zum Schutz der

    Anleger nach einer anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik

    Deutschland berufen zu können. Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des

    Übernahmeangebots zustande kommt, wird ausschließlich dem Recht der

    Bundesrepublik Deutschland unterliegen und ist in Übereinstimmung mit

    diesem auszulegen.

    Vodafone hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung

    dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang

    stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland

    nicht gestattet. Weder Vodafone noch die mit Vodafone gemeinsam handelnden

    Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3 WpÜG sind in irgendeiner

    Weise verantwortlich für die Vereinbarkeit der Veröffentlichung,

    Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer

    mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte

    außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den Rechtsvorschriften anderer

    Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland.

    Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser

    Bekanntmachung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann unter den

    Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen

    der Bundesrepublik Deutschland fallen, in denen die Veröffentlichung,

    Versendung, Verteilung oder Verbreitung gesetzlichen Beschränkungen

    unterliegen. Personen, die ihren Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik

    Deutschland haben oder aus anderen Gründen den Rechtsvorschriften anderen

    Rechtsordnungen unterliegen, sollten sich über die anwendbaren Bestimmungen

    informieren und diese befolgen.

    Wenn Sie ein Einwohner der USA sind, lesen Sie bitte die nachfolgenden

    Hinweise:

    Das Übernahmeangebot soll in den USA unter Berufung auf und in

    Übereinstimmung mit Section 14(e) des US Securities Exchange Act von 1934

    (der 'Exchange Act') und dessen Regulation 14E, entsprechend der Befreiung

    durch Rule 14d-1(d), abgegeben werden.

    In Übereinstimmung mit dem beabsichtigten Übernahmeangebot können Vodafone,

    bestimmte verbundene Gesellschaften und benannte Personen oder Börsenmakler

    (als Vertreter handelnd) bestimmte Käufe oder Vereinbarungen zum Erwerb von

    KDH-Aktien außerhalb des Übernahmeangebots während der Dauer der

    Annahmefrist abschließen. Sofern solche Käufe oder Erwerbsvereinbarungen

    abgeschlossen werden, wird dies außerhalb der USA erfolgen und in

    Übereinstimmung mit dem anwendbaren Recht, einschließlich des Exchange Act,

    geschehen.

    Düsseldorf, 24. Juni 2013

    Vodafone Vierte Verwaltungsgesellschaft mbH

    die Geschäftsführung

    Ende der WpÜG-Meldung

    24.06.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

    DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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    Notiert: Zielgesellschaft: Regulierter Markt Frankfurt (Prime Standard);

    Freiverkehr Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart




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