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    Hahn Rechtsanwälte  1744  0 Kommentare Landgericht Frankfurt am Main gibt Klage zum Degi International gegen Commerzbank statt

    Hamburg (ots) - Das Landgericht Frankfurt am Main hat am 22. Mai
    2013 die Commerzbank AG wegen Falschberatung beim offenen
    Immobilienfonds "Degi International" zu Schadensersatz verurteilt
    (Aktenzeichen: 2-02 O 168/12). Die zuständige Einzelrichterin
    Schwarzkopf von der 2. Zivilkammer hat der Klage - bis auf den
    entgangenen Gewinn - in voller Höhe stattgegeben. Zur Begründung
    wurde ausgeführt, dass die Bank nicht auf eine mögliche zeitweilige
    Aussetzung der Anteilsrücknahme gemäß Paragraph 89 Investmentgesetz
    (InvG) hingewiesen hat. Unter Verweis auf eine Entscheidung des
    Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 13. März 2013 - 9 U 131/11 -
    wird ausgeführt, dass sich die Verpflichtung zu diesem Hinweis aus
    dem Liquiditätsrisiko für den Anleger ergibt, das bei Aussetzung der
    Anteilsrücknahme entsteht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

    Für den Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von Hahn Rechtsanwälte
    Partnerschaft (hrp) hat dieses Urteil große Bedeutung: "Unsere
    Kanzlei hatte zu offenen Immobilienfonds beim Landgericht Frankfurt
    bereits vorher zwei positive Urteile erstritten. In der
    Berufungsinstanz hat die beklagte Commerzbank jeweils die Berufung
    zurückgenommen, so dass diese rechtskräftig geworden waren. Ferner
    hat das Landgericht Nürnberg-Fürth einer Klage von hrp wegen
    Falschberatung bei Erwerb von Anteilen eines offenen Immobilienfonds
    stattgegeben. Außerdem haben wir in den mehr 300 außergerichtlichen
    und gerichtlichen Verfahren für unsere Mandanten wirtschaftlich
    vernünftige Vergleiche geschlossen."

    Der "Degi International" (ISIN: DE0008007998) hatte seit 30.
    Oktober 2008 Anteile nicht mehr zurückgenommen. Seit dem 25. Oktober
    2011 bis zum 15. Oktober 2014 wird er abgewickelt. Noch investierte
    Anleger müssen mit einem Verlust von rund 50 Prozent rechnen. Hahn
    sieht auf Anleger, die noch in offenen Immobilienfonds oder Dachfonds
    investiert sind, die derzeit abgewickelt werden, "schwere Zeiten und
    herbe Verluste zukommen." Im Falle einer Falschberatung oder bei
    eindeutigen Prospektfehlern könnten sie jedoch
    Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank oder die
    Kapitalanlagegesellschaft geltend machen. Am aussichtsreichsten sei
    es derzeit immer noch, unter Zuhilfenahme eines versierten
    Fachanwalts Ansprüche gegen die beratende Bank durchzusetzen.

    Zum Kanzleiprofil:

    Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für
    Wirtschaftskanzleien 2012/2013, erneut als "häufig empfohlene
    Kanzlei" bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz
    genannt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist
    seit 20 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann,
    seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht
    tätig. Peter Hahn und Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und
    Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft vertritt
    ausschließlich Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit achtzehn
    Anwälte tätig, davon sind acht Fachanwälte für Bank- und
    Kapitalmarktrecht. Hrp verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg und
    Stuttgart.

    Originaltext: Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft
    Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/61631
    Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_61631.rss2

    Pressekontakt:
    Hahn Rechtsanwälte
    Partnerschaft
    RA Peter Hahn
    Am Kaiserkai 10
    20457 Hamburg
    Fon: +49-40-367987
    Fax: +49-40-365681
    E-Mail:
    peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
    http://www.hahn-rechtsanwaelte.de



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