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Performance Fees neu geregelt
Seit Anfang Juli hat die deutsche Finanzaufsicht Bafin die erfolgsabhängigen Gebühren (Performance Fees) für in Deutschland aufgelegte Fonds neu geregelt. Die neuen Regeln sind nun
anlegerfreundlicher gestaltet, also nicht mehr ganz so einseitig zugunsten der Anbieter. Denn nun wurde ein Verlustvortrag eingeführt. Künftig müssen erst die negativen Vorträge aufgeholt werden,
bevor die Anbieter die Performance Fee erheben dürfen.
Diese muss volle fünf Jahre berücksichtigt werden, bevor die Gebühr erneut erhoben werden darf. Sollte jedoch nach fünf Jahren der Verlust nicht aufgeholt sein, darf das Spiel von vorn beginnen.
Zudem darf die Gebühr nur nach mindestens vollen zwölf Monaten und nicht wie bisher oft üblich auf Monats- oder Quartalsbasis berechnet werden. Damit will die Bafin bewirken, dass sich die
Gesellschaften nachhaltig anstrengen, gute Ergebnisse abzuliefern, und nicht nur versuchen, mit hohen Risiken ab und zu den Markt schlagen. Neu ist auch, dass nicht mehr die Bruttoperformance des
Fonds als Vergleichsmaßstab verwendet werden darf.
Bislang gab es einige Gesellschaften wie etwa Deka oder Union Investment, die bei manchen Fonds die Bruttomethode anwendeten. Die Performance des
Fonds vor Gebühren war also der Maßstab. Nun darf nur noch die Nettoperformance — nach Abzug der laufenden Gebühren — herangezogen werden. Diese Neuregelungen gelten jedoch nur für in Deutschland
aufgelegte Produkte — also bei einer ISIN, die mit „DE“ beginnt. Betroffen sind davon etwa 400 Fonds. Ganz ohne die unschöne Performance Fee kommen alle unsere Fondstipps in dieser Woche aus.
Ein ruhiges Sommerwochenende wünscht
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Ihnen Jörn Kränicke, Chefredakteur